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Zür­cher Re­gie­rung will Steu­ern auf Pri­vat­kli­ni­ken und miss­ach­tet Volks­ent­scheid

Vor nur vier Jah­ren hat das Zür­cher Stimm­volk die Va­ri­an­te Stüt­zungs­fonds im Spi­tal­ge­setz mit über 52 Pro­zent ab­ge­lehnt. Nun bringt der Re­gie­rungs­rat eine Vor­la­ge, die er­neut zu­satz­ver­si­cher­te Pa­ti­en­ten zur Kasse bit­ten will. Die will­kür­lich aus­ge­stal­te­te Steu­er ist ein ge­ziel­ter An­griff auf die Pri­vat­kli­ni­ken.

Mit einer Art Straf­steu­er auf den Er­trä­gen aus der Be­hand­lung von Zu­satz­ver­si­cher­ten will die Zür­cher Kan­tons­re­gie­rung die ei­ge­nen Fi­nan­zen sa­nie­ren. Von der stark pro­gres­siv aus­ge­stal­te­ten neuen Steu­er pro­fi­tie­ren die öf­fent­li­chen Spi­tä­ler. Sie sind von die­ser Geld­ab­schöp­fung be­freit, so­lan­ge sie einen Zu­satz­ver­si­che­rungs­an­teil von we­ni­ger als 20 Pro­zent aus­wei­sen. Ganz an­ders sieht es für die pri­va­ten Spi­tä­ler aus: Pri­vat­kli­ni­ken mit über 35 Pro­zent Zu­satz­ver­si­cher­ten zah­len einen Grenz­steu­er­satz von 30 Pro­zent des Er­trags als Zu­satz­steu­er. Denn die or­dent­li­che Un­ter­neh­mens­steu­er be­steht na­tür­lich wei­ter­hin.

Die­ser Vor­schlag der Zür­cher Re­gie­rung er­staunt, denn erst 2012 hat das Stimm­volk eine ana­lo­ge Be­las­tung des Zu­satz­ver­si­che­rungs­ge­schäfts ab­ge­lehnt. Zudem tut sich die öf­fent­li­che Hand mit­tel- und lang­fris­tig kei­nen Ge­fal­len, denn die Vor­la­ge ist auf meh­re­ren Ebe­nen ein klas­si­scher Bu­me­rang:

  • Der Ent­scheid gegen das Stimm­volk ist staats­po­li­tisch be­denk­lich. Die Glaub­wür­dig­keit der Re­gie­rung wird dar­un­ter lei­den.
  • Die Aus­ge­stal­tung der Steu­er trifft ein­sei­tig die Pri­vat­kli­ni­ken. Das ist will­kür­lich und er­höht die Rechts­un­si­cher­heit. Es schwächt die pri­va­te In­itia­ti­ve im Ge­sund­heits­we­sen und damit die In­no­va­ti­on im Sys­tem.  
  • Das Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz sieht einen re­gu­lier­ten Leis­tungs­wett­be­werb zwi­schen den Spi­tä­lern vor. Die Ab­schöp­fung von pri­vat er­ar­bei­te­ten Er­trä­gen aus rein fis­ka­li­schen Grün­den ist nicht vor­ge­se­hen, denn sie hemmt die Leis­tungs­be­reit­schaft der Ak­teu­re und wird mit­tel­fris­tig den Prä­mi­en­druck ver­stär­ken.
  • Die un­glei­chen Spies­se zwi­schen öf­fent­li­chen und pri­va­ten Spi­tä­lern ver­zer­ren den Leis­tungs­wett­be­werb. Folge davon sind fal­sche In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­de, die letzt­lich die Grund­ver­si­che­rung ver­teu­ern. Zudem müs­sen die öf­fent­li­chen Spi­tä­ler mehr in­ves­tie­ren, wenn es die Pri­vat­kli­ni­ken nicht mehr tun. Diese In­ves­ti­tio­nen wird die öf­fent­li­che Hand zu­sam­men mit dem Prä­mi­en­zah­ler be­rap­pen müs­sen.
  • Die neue Spi­tal­steu­er be­straft wirt­schaft­lich ope­rie­ren­de Kli­ni­ken. Aber ge­ra­de auf sol­che Leis­tungs­er­brin­ger ist das Ge­sund­heits­we­sen drin­gend an­ge­wie­sen, will es auch in Zu­kunft fi­nan­zier­bar blei­ben.
  • Das fein aus­ta­rier­te Schwei­zer Ge­sund­heits­we­sen wird mit die­ser Vor­la­ge aus dem Lot ge­bracht. Als Folge davon wird es mehr Staats­me­di­zin geben. Diese ist ent­we­der teu­rer oder wird durch Ra­tio­nie­rung zahl­bar ge­macht. 

Es wäre ein schlech­tes Si­gnal für die Schweiz, wenn Zü­rich diese neue Steu­er tat­säch­lich ein­füh­ren würde. Die Wirt­schaft setzt nun auf den Zür­cher Kan­tons­rat. Nach gründ­li­cher Ana­ly­se wird er er­ken­nen, dass es mit einem sol­chen Mo­dell letzt­lich nur Ver­lie­rer gibt. Er ist des­halb gut be­ra­ten, die Ab­sich­ten des Re­gie­rungs­rats zu kor­ri­gie­ren und die­sen un­taug­li­chen Be­stand­teil des kan­to­na­len Fi­nanz­pa­kets zu strei­chen.