Arzt am Taschenrechner

Ge­sund­heits­re­form: Fehl­an­rei­ze be­sei­ti­gen, Kos­ten sen­ken

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit soll über die Wahl zwi­schen am­bu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Be­hand­lung ent­schei­den statt fi­nan­zi­el­le An­rei­ze.
  • Durch die ein­heit­li­che Fi­nan­zie­rung sin­ken die Ge­samt­kos­ten im Ge­sund­heits­sys­tem, da fi­nan­zi­el­le Fehl­an­rei­ze re­du­ziert wer­den und die Ko­or­di­na­ti­on ver­bes­sert wird.
  • Die Re­form ver­bes­sert die Ef­fi­zi­enz und stärkt die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen den ver­schie­de­nen Leis­tungs­trä­gern.

Schon bei der Ein­füh­rung des Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­set­zes (KVG) woll­te man die Fi­nan­zie­rung von am­bu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Leis­tun­gen ver­ein­heit­li­chen. Fast 30 Jahre spä­ter hat das Par­la­ment diese über­fäl­li­ge Ver­ein­fa­chung der Fi­nan­zie­rung doch noch be­schlos­sen. Die Ge­werk­schaf­ten blo­ckie­ren aber mit ihrem Re­fe­ren­dum die Re­form und er­zwin­gen eine Ab­stim­mung, die am 24. No­vem­ber 2024 statt­fin­den wird. Ein «JA» ist zwin­gend, will man heu­ti­ge Fehl­an­rei­ze ver­rin­gern.

Eine Al­li­anz von über 40 Or­ga­ni­sa­tio­nen setzt sich für eine ein­heit­li­che Fi­nan­zie­rung im Ge­sund­heits­we­sen (EFAS) ein. Diese Ei­nig­keit ist ein­ma­lig und un­ter­streicht die Wich­tig­keit der Re­form. Denn es sol­len künf­tig alle Be­rei­che der Grund­ver­si­che­rung nach dem glei­chen Schlüs­sel fi­nan­ziert wer­den. Heute wer­den die am­bu­lan­ten Leis­tun­gen zu 100% aus den Prä­mi­en fi­nan­ziert, die sta­tio­nä­ren nicht ein­mal zur Hälf­te. Da immer mehr Leis­tun­gen am­bu­lant er­bracht wer­den, ent­steht ein Fi­nan­zie­rungs­druck auf die Prä­mi­en.

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für ein bes­se­res Ge­sund­heits­sys­tem

Frü­her gab es eine klare Tren­nung zwi­schen am­bu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Be­hand­lung. Wenn je­mand ernst­haft krank war, muss­te er ins Kran­ken­haus und damit sta­tio­när be­han­delt wer­den. Es gab in den meis­ten Fäl­len kei­nen Ent­schei­dungs­spiel­raum. Dem­entspre­chend war auch das Fi­nan­zie­rungs­sys­tem nicht ent­schei­dend. Mit der tech­ni­schen Ent­wick­lung hat sich diese Si­tua­ti­on grund­le­gend ge­än­dert. Heute ist die Ent­schei­dung zwi­schen am­bu­lant und sta­tio­när alles an­de­re als ein­deu­tig. Arzt und Pa­ti­ent kön­nen häu­fig wäh­len, ob ein Ein­griff im Kran­ken­haus mit oder ohne Über­nach­tung durch­ge­führt wird. Dies hat wie­der­um Aus­wir­kun­gen auf die Ver­gü­tung. Bei un­glei­cher Ver­gü­tung haben die Ak­teu­re aber öko­no­mi­sche An­rei­ze, eine be­stimm­te Be­hand­lungs­form zu be­vor­zu­gen. Nicht nur die me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit, son­dern auch die fi­nan­zi­el­le Ver­gü­tung be­stimmt, wie be­han­delt wird. Dies gilt es zu ver­mei­den. Sol­che Ver­zer­run­gen be­ein­träch­ti­gen die Ef­fi­zi­enz der Be­hand­lung und füh­ren zu Mehr­kos­ten für die All­ge­mein­heit. Ohne die­sen Fehl­an­reiz gibt es we­ni­ger sta­tio­nä­re Leis­tun­gen, was Ge­sund­heits­kos­ten spart.

Geg­ner­schaft mit un­sin­ni­gen Ar­gu­men­ten

Pa­ra­do­xer­wei­se wen­den sich die Ge­werk­schaf­ten mit ihrem Re­fe­ren­dum gegen ein güns­ti­ge­res, ten­den­zi­ell stär­ker steu­er­fi­nan­zier­tes Ge­sund­heits­sys­tem. Denn heute wer­den die Prä­mi­en durch die zu­neh­men­de Am­bu­lan­ti­sie­rung zu­sätz­lich be­las­tet. Am­bu­lan­te Leis­tun­gen be­las­ten die Prä­mi­en zu 100 Pro­zent, sta­tio­nä­re Spi­tal­leis­tun­gen nur zu 45 Pro­zent. Das wird sich än­dern, weil die Kan­to­ne ihre bis­he­ri­gen Zah­lun­gen in das Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem ein­brin­gen. Damit wer­den künf­tig alle Leis­tun­gen gleich fi­nan­ziert. Das ent­las­tet die Prä­mi­en. Die Ge­werk­schaf­ten sagen zudem, dass der Spar­druck auf das Ge­sund­heits­per­so­nal zu­neh­men wird. Die­ser hängt aber nicht von der Fi­nan­zie­rung, son­dern von der Ta­ri­fie­rung ab. Auch die Be­haup­tung, die Kos­ten­be­tei­li­gung würde stei­gen, ist nach­weis­lich falsch. Die Kos­ten­be­tei­li­gung wird vom Bun­des­rat in der Kran­ken­ver­si­che­rungs­ver­ord­nung (KVV) fest­ge­legt. Das hat nichts mit der ein­heit­li­chen Fi­nan­zie­rung zu tun. Es ist un­ver­ständ­lich, dass die Ge­werk­schaf­ten mit solch plum­pen Ar­gu­men­ten das Re­fe­ren­dum er­grif­fen haben.

Erst recht braucht es jetzt ein JA zur ein­heit­li­chen Fi­nan­zie­rung.