Vorentscheide für verbindlichen Abbau der Corona-Schulden
Der Bundesrat will die Corona-Schulden abbauen. Für den Abbau sollen ordentliche Überschüsse und Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden. Die Entscheide führen zu einem verbindlichen und realistischen Schuldenabbau. Eine Vernehmlassung folgt im August.
Der Fehlbetrag, der dem Bund aus den Corona-Hilfsmassnahmen entsteht, wird Ende Jahr gegen 30 Milliarden Franken betragen. Es handelt sich um sogenannt ausserordentliche Schulden. Die Schuldenbremse schreibt vor, dass auch diese Schulden abgebaut werden müssen. Unklar ist das Vorgehen. Das Gesetz ist diesbezüglich wenig konkret.
1. Massnahme: Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank zum Schuldenabbau
Der Bundesrat hat nun erste Entscheide getroffen. Für den Schuldenabbau werden zum einen Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verwendet. Zusatzausschüttungen liegen vor, wenn die jährliche Gewinnausschüttung der SNB an den Bund die Marke von 660 Millionen Franken übersteigt. Eine Gewinnausschüttung bis zu diesem Betrag fliesst in den ordentlichen Bundeshaushalt. Diese Praxis gilt schon heute. Darüber hinausgehende Ausschüttungen werden neu als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Diese dienen lediglich der Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben – im vorliegenden Fall also der Corona-Ausgaben. Der Bundesrat hat diesen Entscheid in eigener Kompetenz getroffen. Eine Gesetzesänderung ist nicht nötig und demnach auch keine Vernehmlassung. Der Bund hat in den letzten Jahren durchschnittlich jährlich Mittel in der Höhe des Grundbetrags von der SNB erhalten. Kommt es zu Zusatzausschüttungen, handelt es sich um Mittel, über die der Bund bislang nicht verfügt hat. Die Mittel stellen eine ideale Quelle für den Schuldenabbau dar. Für die ordentliche Haushaltsfinanzierung eignen sie sich nicht, da sie jährlich schwanken können.
2. Massnahme: Überschüsse im ordentlichen Haushalt fliessen in den Schuldenabbau
Ferner hat der Bundesrat beschlossen, Überschüsse im ordentlichen Haushalt für den Abbau der Corona-Schulden zu verwenden. Die Ursache von Haushaltsüberschüssen sind unter anderem Kreditreste, die in der Regel jährlich anfallen und bis zu einer Milliarde Franken betragen. Kreditreste und andere Überschüsse fliessen schon heute in den Schuldenabbau. Die Regel soll fortgeführt werden, jedoch in dem Sinn konkretisiert, als dass speziell Corona-Schulden berücksichtigt werden. Die Frist für den Schuldenabbau wird über die üblichen Frist hinaus erstreckt. Zum konkreten Vorgehen will der Bundesrat Ende August zwei Varianten in die Vernehmlassung geben.
Die Vorentscheide des Bundesrats sind begrüssenswert. Sie zeigen, dass der Bundesrat die mit überwältigender Zustimmung vor zwanzig Jahren beschlossene Schuldenbremse ernst nimmt. Das Vorgehen führt zu einem verbindlichen und gleichzeitig realistischen Schuldenabbau, das weder Steuererhöhungen verlangt noch Sparpakete. Gleichzeitig stellt es sicher, dass in einem überblickbaren Zeitrahmen «Corona» auch finanzpolitisch als überstanden betrachtet werden kann.