Unternehmenssteuerreform: Bundesgericht schützt Rechtssicherheit

economiesuisse ist erleichtert über den ablehnenden Entscheid des Bundesgerichts zu den Beschwerden gegen die Unternehmenssteuerreform II. Linke Politiker verlangten die Wiederholung der Volksabstimmung von 2008. Das Gericht lehnt das aus Gründen der Rechtssicherheit ab. Die Rechtssicherheit ist ein Pfeiler unseres Unternehmensstandorts. Das muss nun auch die Politik respektieren.
Das Bundesgericht hat heute den linken Kreisen eine Abfuhr erteilt. Sie hatten eine Aufhebung des Ergebnisses der Volksabstimmung von 2008 über die Unternehmenssteuerreform II verlangt. Eine solche Aufhebung wäre nicht mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und mit der Rechtssicherheit vereinbar gewesen. Seit der Abstimmung sind mehrere Unternehmen im Vertrauen in die Umsetzung der Reform in die Schweiz gezogen. Es wäre ein schädliches Signal der Schweiz gewesen, wenn vom Parlament und vom Volk beschlossene Spielregeln im Nachhinein wieder geändert werden. Ein solches Signal wäre insbesondere im wirtschaftlich zunehmend schwierigen Umfeld verheerend.

Nun muss auch die Politik der Rechtssicherheit Rechnung tragen. Zwei im Nationalrat hängige Motionen verlangen faktisch die Aufhebung des mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführten Kapitaleinlageprinzips. Damit würde sich die Politik über die Rechtssicherheit und den Grundsatz von Treu und Glauben hinwegsetzen. Diese Prinzipien sind für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in unserem Land aber zentral.

Die von linken Kräften orchestrierte Steuerausfalldebatte ist einseitig und blendet wichtige Fakten aus. So hat beispielsweise die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats festgestellt, dass der Nettoeffekt aus der Einführung des Kapitaleinlageprinzips unter dem Strich zu einer Zunahme der Steuereinnahmen führen kann. Und ein erheblicher Teil der Kapitaleinlagen, die der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet wurden, kann wegen Mindestkapitalvorschriften nicht zurückbezahlt werden oder ist ohnehin steuerneutral, weil sie in Konzernzwischengesellschaften liegen. Zudem verlangt die Steuerverwaltung von den Unternehmen, dass sie ihre Kapitaleinlagen mit Verlusten verrechnen. Das führt zu einer erheblichen Reduktion der Kapitaleinlagen.

Mit dem Kapitaleinlageprinzip geht auch kein Steuersubstrat verloren. Vielmehr wurde mit dem Systemwechsel die frühere verfassungswidrige Doppelbesteuerung aufgehoben. Wer, wie die SP in ihrer heutigen Mitteilung schreibt, eine «gerechte Besteuerung aller Erträge aus Aktien» will, der muss umso mehr das Kapitaleinlageprinzip befürworten.