Die Arbeit zur Umsetzung der MEI fängt jetzt erst richtig an
Heute läuft die Referendumsfrist zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) ab. Dass das Referendum nicht zustande kommt, war bereits seit Tagen klar. Die Bevölkerung ist mit dem Gesetzesvorschlag des Parlaments grossmehrheitlich einverstanden. Wichtig ist nun eine seriöse Implementierung und Anwendung.
Die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen die Umsetzungsgesetzgebung der MEI lief von Anfang an harzig. Keine grössere Organisation wollte sich den Initianten rund um den Politologen Nenad Stojanovic anschliessen und die Bevölkerung begeisterte sich kaum. Als Ende März in den Sonntagsmedien eine neue repräsentative Meinungsumfrage publiziert wurde, verstand der aufmerksame Beobachter warum: Eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer heisst die durch das Parlament beschlossene Umsetzung gut. Dass die Referendumsfrist heute ohne Überraschung verstreicht ist deshalb auch ein Zeichen dafür, dass die eidgenössischen Räte im Dezember 2016 im Sinne der Volksmehrheit entschieden haben: Der Inländervorrang nimmt die Forderungen der MEI auf, ohne die wertvollen Bilateralen zu gefährden.
Per 1. Januar 2018 soll das neue Gesetz nun in Kraft treten. Ab diesem Stichtag sind die Unternehmen aus Bereichen mit hoher Arbeitslosigkeit gehalten, ihre offenen Stellen bei den Arbeitsämtern zu melden. Gleichzeitig sollen sie zuerst Dossiers von inländischen Arbeitskräften prüfen, bevor sie allfällige ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Damit wird dem verständlichen Bedürfnis der Bevölkerung entsprochen, als Inländer auf dem Arbeitsmarkt nicht verdrängt zu werden. Eingeführt werden zudem Vollzugsverbesserungen beim Freizügigkeitsabkommen sowie Integrationsvorgaben zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Personen aus Drittstaaten. Konkret werden in den nächsten Monaten für die Umsetzung der beschlossenen Gesetze insbesondere Bund, Kantone und die Sozialpartner gefordert sein.
Die Wirtschaft steht nach wie vor hinter dem Gesetz und hilft mit, dieses nun praxistauglich, unbürokratisch und wirksam umzusetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Anstrengungen der Unternehmen zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials fortgeführt werden. Damit ist klar, dass die Arbeiten zur Umsetzung der MEI nun erst richtig anlaufen.