Initiative contre l'immigration de masse

Die Ar­beit zur Um­set­zung der MEI fängt jetzt erst rich­tig an

Heute läuft die Re­fe­ren­dums­frist zur Um­set­zung der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve (MEI) ab. Dass das Re­fe­ren­dum nicht zu­stan­de kommt, war be­reits seit Tagen klar. Die Be­völ­ke­rung ist mit dem Ge­set­zes­vor­schlag des Par­la­ments gross­mehr­heit­lich ein­ver­stan­den. Wich­tig ist nun eine se­riö­se Im­ple­men­tie­rung und An­wen­dung.

Die Un­ter­schrif­ten­samm­lung für das Re­fe­ren­dum gegen die Um­set­zungs­ge­setz­ge­bung der MEI lief von An­fang an har­zig. Keine grös­se­re Or­ga­ni­sa­ti­on woll­te sich den In­iti­an­ten rund um den Po­li­to­lo­gen Nenad Sto­ja­no­vic an­schlies­sen und die Be­völ­ke­rung be­geis­ter­te sich kaum. Als Ende März in den Sonn­tags­me­di­en eine neue re­prä­sen­ta­ti­ve Mei­nungs­um­fra­ge pu­bli­ziert wurde, ver­stand der auf­merk­sa­me Be­ob­ach­ter warum: Eine klare Mehr­heit der Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer heisst die durch das Par­la­ment be­schlos­se­ne Um­set­zung gut. Dass die Re­fe­ren­dums­frist heute ohne Über­ra­schung ver­streicht ist des­halb auch ein Zei­chen dafür, dass die eid­ge­nös­si­schen Räte im De­zem­ber 2016 im Sinne der Volks­mehr­heit ent­schie­den haben: Der In­län­der­vor­rang nimmt die For­de­run­gen der MEI auf, ohne die wert­vol­len Bi­la­te­ra­len zu ge­fähr­den.

Per 1. Ja­nu­ar 2018 soll das neue Ge­setz nun in Kraft tre­ten. Ab die­sem Stich­tag sind die Un­ter­neh­men aus Be­rei­chen mit hoher Ar­beits­lo­sig­keit ge­hal­ten, ihre of­fe­nen Stel­len bei den Ar­beits­äm­tern zu mel­den. Gleich­zei­tig sol­len sie zu­erst Dos­siers von in­län­di­schen Ar­beits­kräf­ten prü­fen, bevor sie all­fäl­li­ge aus­län­di­sche Ar­beits­kräf­te re­kru­tie­ren. Damit wird dem ver­ständ­li­chen Be­dürf­nis der Be­völ­ke­rung ent­spro­chen, als In­län­der auf dem Ar­beits­markt nicht ver­drängt zu wer­den. Ein­ge­führt wer­den zudem Voll­zugs­ver­bes­se­run­gen beim Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men sowie In­te­gra­ti­ons­vor­ga­ben zur Er­tei­lung einer Auf­ent­halts­be­wil­li­gung für Per­so­nen aus Dritt­staa­ten. Kon­kret wer­den in den nächs­ten Mo­na­ten für die Um­set­zung der be­schlos­se­nen Ge­set­ze ins­be­son­de­re Bund, Kan­to­ne und die So­zi­al­part­ner ge­for­dert sein.

Die Wirt­schaft steht nach wie vor hin­ter dem Ge­setz und hilft mit, die­ses nun pra­xis­taug­lich, un­bü­ro­kra­tisch und wirk­sam um­zu­set­zen. Wich­tig ist in die­sem Zu­sam­men­hang auch, dass die An­stren­gun­gen der Un­ter­neh­men zur bes­se­ren Nut­zung des in­län­di­schen Ar­beits­kräf­te­po­ten­zi­als fort­ge­führt wer­den. Damit ist klar, dass die Ar­bei­ten zur Um­set­zung der MEI nun erst rich­tig an­lau­fen.