Gute Idee, aber verbesserungswürdige Ausgestaltung
Der Bundesrat will die Stromversorgungssicherheit auch in ausserordentlichen Lagen gewährleisten können. Dazu plant er einen Rettungsschirm für Stromversorgungsunternehmen. Die Wirtschaft unterstützt diesen Ansatz, doch er setzt Anpassungen bei der Umsetzung voraus.
Die Strompreise sind aktuell sehr hoch und zudem grossen Schwankungen ausgesetzt. Die Gefahr, dass Stromversorgungsunternehmen hohe Sicherheiten leisten müssen und dadurch deren Liquidität strapaziert wird, steigt – mit schwer abschätzbaren Konsequenzen für die Versorgungssicherheit. Der Bundesrat will dieser Gefahr vorbeugen und hat dazu im Eilverfahren eine Vernehmlassung zu einem Rettungsschirm für die Strombranche durchgeführt. Das gesamte Paket soll 10 Milliarden Franken umfassen und für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft verpflichtend sein.
Wirtschaft begrüsst das Handeln des Bundesrats
Die Wirtschaft begrüsst das proaktive Handeln des Bundesrats. Die Möglichkeit einer Kettenreaktion und der Insolvenz mehrerer Stromversorgungsunternehmen in Europa und in der Schweiz ist sehr ernst zu nehmen. Die Aufrechterhaltung der Stromversorgungssicherheit hat höchste Priorität und muss auch in ausserordentlichen Situationen gewährleistet sein.
Freiwillige Teilnahme und Öffnung des Schutzschirms wichtig
Der Vorschlag des Bundesrats fokussiert lediglich auf systemkritische Unternehmen und will diese zu einer Teilnahme verpflichten. Gemäss den Kriterien des Bundesrats sind in der Schweiz drei Unternehmen betroffen. Ein Zwang oder eine Teilnahmepflicht für diese Unternehmen ist aber falsch. Die Unternehmen sollten die Wahl haben, ob sie sich unter den Rettungsschirm begeben oder nicht. Für Unternehmen, die sich gegen den Abschluss eines Vertrags für Finanzhilfen entscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt dennoch die Hilfe in Anspruch nehmen müssen, können die Bedingungen für eine Finanzhilfe durchaus strenger gestaltet werden. Problematisch ist auch die Einschränkung auf drei Unternehmen. Einerseits sollte der Rettungsschirm allen Unternehmen offenstehen, die von einem Liquiditätsmangel betroffen sein könnten, damit die Stromversorgung gesichert ist. Andererseits besteht mit dieser Einschränkung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
Verhältnismässigkeit der Bedingungen nicht gegeben
Finanzielle Unterstützung durch den Bund soll nur im absoluten Notfall subsidiär in Anspruch genommen werden – strenge Bedingungen sind daher wichtig. Doch die Auflagen des Rettungsschirms an die Unternehmen gehen eindeutig zu weit. Die sehr weit gefasste Pflicht zur Offenlegung von Informationen und Daten stellt einen massiven Eingriff in die Geschäftstätigkeit und somit in die Wirtschaftsfreiheit dieser Unternehmen dar. Aber auch die Bereitstellungspauschale ist zu hoch angesetzt und sollte sich am tatsächlichen Aufwand orientieren. Zudem sollte der geplante Risikozuschlag nicht auf der Darlehenssumme, sondern auf den marktüblichen Darlehenszinssätzen gerechnet werden, da ein Risikoaufschlag von 20 Prozent der Darlehenssumme exorbitant scheint.