Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zum Ret­tungs­schirm für die Elek­tri­zi­täts­wirt­schaft

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst es, dass der Bun­des­rat seine Ver­ant­wor­tung wahr­nimmt und prä­ven­tiv Mass­nah­men er­greift, um eine Be­ein­träch­ti­gung der Strom­ver­sor­gung bei Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men in­fol­ge Li­qui­di­täts­man­gel auf­grund hoher Markt­prei­se und Vo­la­ti­li­tät vor­zu­beu­gen. Bei der Um­set­zung gilt es aber An­pas­sun­gen vor­zu­neh­men. Wich­tig ist, dass eine Un­ter­stel­lung unter den Ret­tungs­schirm frei­wil­lig ist. Fer­ner müs­sen die Be­din­gun­gen für eine Un­ter­stel­lung unter den Ret­tungs­schirm zwar streng sein, soll­ten aber ver­hält­nis­mäs­sig aus­ge­stal­tet wer­den. Dies ist un­se­res Er­ach­tens nicht ge­ge­ben und be­trifft die Pflich­ten zur Of­fen­le­gung, den Ri­si­ko­zu­schlag sowie die Be­reit­stel­lungs­pau­scha­le. Der Grund­satz der Sub­si­dia­ri­tät wird be­grüsst. Der Bund soll nur dann ein­grei­fen, wenn ab­so­lut not­wen­dig.