Stellungnahme zum Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft
economiesuisse begrüsst es, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt und präventiv Massnahmen ergreift, um eine Beeinträchtigung der Stromversorgung bei Stromversorgungsunternehmen infolge Liquiditätsmangel aufgrund hoher Marktpreise und Volatilität vorzubeugen. Bei der Umsetzung gilt es aber Anpassungen vorzunehmen. Wichtig ist, dass eine Unterstellung unter den Rettungsschirm freiwillig ist. Ferner müssen die Bedingungen für eine Unterstellung unter den Rettungsschirm zwar streng sein, sollten aber verhältnismässig ausgestaltet werden. Dies ist unseres Erachtens nicht gegeben und betrifft die Pflichten zur Offenlegung, den Risikozuschlag sowie die Bereitstellungspauschale. Der Grundsatz der Subsidiarität wird begrüsst. Der Bund soll nur dann eingreifen, wenn absolut notwendig.