Steuervorlage 17: Totalumbau zu geringen Kosten
Gemäss neuen Zahlen kostet die SV17 den Bund kurzfristig rund 680 Millionen Franken. Die Kantone und Gemeinden müssen mit rund 1,1 Milliarden Franken rechnen. Das entspricht weniger als einem Prozent der Staatseinnahmen. Längerfristig werden die positiven finanziellen Effekte überwiegen. Investitionen in die steuerliche Attraktivität haben sich für die Schweiz auch in der Vergangenheit stets ausgezahlt.
Im Bundesparlament wird aktuell die Steuervorlage 17 (SV17) beraten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats ist bereits einstimmig auf die Vorlage eingetreten und wird diese nun im Mai vertieft diskutieren. Die Botschaft des Bundesrats enthielt inhaltlich keine Überraschungen. Als Ersatz für die abzuschaffende Sonderbesteuerung sollen die Kantone international akzeptierte Steuerinstrumente und finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Diese Elemente sind bekannt und grossmehrheitlich unbestritten. Zu reden geben Themen wie die Dividendenbesteuerung und soziale Begleitmassnahmen, die mit dem eigentlichen Problem wenig zu tun haben. Die Frage lautet, ob der Bund in diesen Punkten den Kantonen Vorschriften machen soll oder ob die Kantone selbst über allfällige Massnahmen entscheiden. economiesuisse plädiert klar für den zweiten Weg.
Interessant ist die Botschaft zur SV17 dennoch. Denn die Kantone haben ihre Umsetzungspläne offengelegt. Damit gibt es nun genauere Zahlen zu den «statischen», unmittelbaren Effekten auf die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Neue Zahlen zum Effekt auf die Bundesfinanzen …
Statisch kostet die SV17 den Bund rund 680 Millionen Franken. Auf Bundesebene sind keine Steuersenkungen vorgesehen. Die Kosten ergeben sich aus den Unterstützungszahlungen, die der Bund an die Kantone leistet. Über eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer trägt der Bund knapp 1 Milliarde Franken bei (vertikaler finanzieller Ausgleich).
Gleichzeit wird der Bund aber auch Mehreinnahmen verbuchen können. Bezahlte Kantons- und Gemeindesteuern sind von der Bundessteuer abziehbar. Weil die Steuern in verschiedenen Kantonen sinken werden, reduzieren sich die Abzüge und verschaffen dem Bund Mehreinnahmen von rund 230 Millionen Franken. Zusatzeinnahmen von 80 Millionen Franken sind zudem bei der Dividendenbesteuerung geplant, wo Dividenden grosser Beteiligungen neu höher besteuert werden sollen.
… und den finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Bei den Kantonen und Gemeinden schlägt die Reform unmittelbar mit 1,1 Milliarden Franken zu Buche. Es kommt zu Steuerentlastungen, aber auch zu Steuererhöhungen. Heute ordentlich besteuerte Firmen werden um knapp 4,9 Milliarden Franken entlastet. Bei grösseren Beteiligungen wird dafür die Besteuerung der Dividenden erhöht (335 Millionen Franken). Internationale Firmen, die heute eine besondere Besteuerung haben, zahlen sogar rund 2,4 Milliarden Franken mehr Steuern. Zudem erhalten die Kantone rund 1 Milliarde Franken vom Bund.
Wie verändert sich nun daraus die Steuerbelastung der Firmen? Der ordentliche Gewinnsteuersatz soll von heute durchschnittlich 19,5 auf 14,3 Prozent sinken. Die neuen Sondermassnahmen (Patentbox, F&E-Abzug) reduzieren die effektive Firmenbesteuerung schliesslich auf 12,8 Prozent. Das mag auf den ersten Blick nach einer «gewaltigen» Steuersenkung aussehen. Dem ist aber nicht so. Denn schon heute liegt die effektive Steuerbelastung bei 14,1 Prozent, weil die gesondert besteuerten Firmen zurzeit noch deutlich weniger als den ordentlichen Steuersatz bezahlen. Die Entlastung der Firmen durch die SV17 ist also, werden sämtliche kantonalen Pläne umgesetzt, nicht «gigantisch». Sie beträgt rund 1,3 Prozentpunkte – eine Minireform im Vergleich etwa zur Reform der Unternehmenssteuern in den USA.
Entsprechend liegen die «statischen», kurzfristigen Kosten der SV17 sowohl für den Bund wie auch für die Kantone und Gemeinden unter einem Prozent der Gesamteinnahmen. Längerfristig werden die positiven finanziellen Effekte klar überwiegen. Wie das starke Wachstum der Gewinnsteuereinnahmen in der Schweiz zeigt, haben sich Investitionen in die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit für die öffentlichen Haushalte stets ausgezahlt. Ebenfalls mit der Botschaft vorgelegte Schätzungen des langfristigen, finanziellen Nutzens der steuerlichen Attraktivität bestätigen dies. Auf diese «dynamischen» Einnahmeschätzungen werden wir demnächst in einem separaten Beitrag eingehen.