Finanzen

Start­schuss für die In­di­vi­du­al­be­steue­rung ist ge­setzt

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Die Ehe­paar­be­steue­rung soll re­for­miert wer­den. Das heu­ti­ge Mo­dell weist zwei Schwach­stel­len auf: die Hei­rats­stra­fe und schlech­te Ar­beits­an­rei­ze für Zweit­ver­di­en­de.
  • Der Na­tio­nal­rat spricht sich nun für die In­di­vi­du­al­be­steue­rung aus. Das ist er­freu­lich, weil damit die Dis­kus­si­on der künf­ti­gen Ein­kom­mens­be­steue­rung in der Schweiz jetzt ernst­haft ge­führt wird.
  • Durch die In­di­vi­du­al­be­steue­rung stei­gen die Er­werbs­an­rei­ze für Zweit­ver­die­nen­de. Damit ist sie auch eine wirk­sa­me Mass­nah­me zur Re­duk­ti­on des Fach­kräf­te­man­gels.

Nach lan­ger und leb­haf­ter De­bat­te hat sich der Na­tio­nal­rat mit einer knap­pen Mehr­heit hin­ter die In­di­vi­du­al­be­steue­rung ge­stellt. Der Bun­de­rat hat auf Ver­lan­gen des Par­la­ments eine Ge­set­zes­vor­la­ge für eine sol­che Steu­er­re­form vor­ge­legt. Die Vor­la­ge ist ein in­di­rek­ter Ge­gen­vor­schlag zu einer Volks­in­itia­ti­ve der FDP-Frau­en, die die zi­vil­stands­neu­tra­le Be­steue­rung ver­langt und in der Um­set­zung eben­falls auf die Ein­füh­rung der In­di­vi­du­al­be­steue­rung ab­zielt. Mit dem Ent­scheid des Na­tio­nal­rats für den bun­des­rät­li­chen Ge­gen­vor­schlag wird die Volks­in­itia­ti­ve vor­läu­fig sis­tiert. Die Vor­la­ge geht nun zur wei­te­ren Be­ra­tung in den Stän­de­rat.

Die heu­ti­ge Ehe­paar­be­steue­rung weist zwei Schwach­stel­len auf: die Hei­rats­stra­fe für Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re und man­gel­haf­te Ar­beits­an­rei­ze für Zweit­ver­die­nen­de. Heute wer­den die Ein­kom­men der Ehe­paa­re zu­sam­men­ge­zählt und der Steu­er­be­trag auf dem Ge­samt­ein­kom­men er­mit­telt. Durch die Pro­gres­si­on be­zah­len Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re hö­he­re Steu­ern als Kon­ku­bi­nats­paa­re mit glei­chen Er­werbs­ein­kom­men. Die Ar­beits­an­rei­ze von ver­hei­ra­te­ten Zweit­ver­die­nen­den sind ent­spre­chend ge­rin­ger, als wenn die Ein­kom­men ein­zeln be­steu­ert wür­den.

Die In­di­vi­du­al­be­steue­rung setzt genau auf diese Ein­zel­be­steue­rung: jede steu­er­pflich­ti­ge Per­son füllt künf­tig ihre ei­ge­ne Steu­er­er­klä­rung aus, die Be­rech­nung der Ein­kom­mens­steu­er be­ginnt auch bei Zweit­ver­die­nen­den "bei Null". Das pro­gres­si­ons­be­ding­te Pro­blem über­mäs­sig stei­gen­der Steu­er­be­las­tun­gen in­fol­ge zu­sam­men­ge­zähl­ter Ein­kom­men wird eli­mi­niert. Ehe­paa­re und Kon­ku­bi­na­te wer­den steu­er­lich gleich be­han­delt. Für Zweit­ver­die­nen­de stei­gen die Ar­beits­an­rei­ze.

Mass­nah­me gegen Fach­kräf­te­man­gel

Der Fach­kräf­te­man­gel for­dert die Wirt­schaft. Das in­län­di­sche Ar­beits­kräf­te­po­ten­ti­al muss im In­ter­es­se der Schweiz best­mög­lich ge­nutzt wer­den. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt des­halb das Pro­jekt, die In­di­vi­du­al­be­steue­rung in der Schweiz flä­chen­de­ckend ein­zu­füh­ren. Die Ein­füh­rung er­for­dert einen um­fang­rei­chen Sys­tem­wech­sel. Der Bund, aber auch alle Kan­to­ne und Ge­mein­den müs­sen ihre Steu­er­sys­te­me än­dern und die Steu­er­ta­ri­fe neu aus­ta­rie­ren. Dafür wer­den an­spruchs­vol­le Re­for­men nötig sein, die Zeit er­for­dern und einen Gross­teil der Steu­er­pflich­ti­gen be­tref­fen wer­den. Der Na­tio­nal­rat hat sich, wie der Bun­des­rat, für eine "reine" Va­ri­an­te der In­di­vi­du­al­be­steue­rung aus­ge­spro­chen. In der wei­te­re Be­ra­tung könn­te es um eine dif­fe­ren­zier­te­re Aus­ein­an­der­set­zung mit ver­schie­de­nen Fa­mi­li­en- und Ein­kom­mens­si­tua­tio­nen gehen. Den Start­schuss für die In­di­vi­du­al­be­steue­rung hat der Na­tio­nal­rat auf jeden Fall schon mal ge­setzt. Das ist er­freu­lich. Die Dis­kus­si­on um die Zu­kunft der Ein­kom­mens­be­steue­rung in der Schweiz ist wich­tig.