Reform der Verrechnungssteuer: Doppelter Gewinn vom ersten Tag an
Die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen es: Die Reform der Verrechnungssteuer ist für unser Land ab dem ersten Tag ein doppelter Gewinn. Nur Zinsen von neu ausgegebenen Obligationen werden mit der Reform von der Verrechnungssteuer befreit. Die Zinsen aller laufenden Obligationen bleiben verrechnungssteuerpflichtig. Weil Obligationen lange Laufzeiten haben, bleiben die von der linken Gegnerschaft behaupteten Steuerausfälle aus. Die Steuereinnahmen hingegen steigen ab sofort, die Zinskosten für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sinken.
Die Verrechnungssteuer ist ein Problem für unser Land. Sie vertreibt die Finanzierung unserer Unternehmen ins Ausland und damit auch wertvolle Steuerfranken. Ökologische, nachhaltige Finanzierungen werden im Ausland getätigt, weil dort die Anleger sind und nicht in der Schweiz. Mit der Reform der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen wollen Bundesrat und Parlament den schlechten Zustand endlich beheben.
Praktisch keine Mindereinnahmen – dafür sofort positive Effekte
Die Gesamtbilanz ist äusserst positiv, die Mindereinnahmen sind angesichts der Bedeutung der Reform für die Schweiz minim. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sie berechnet. «Sofortkosten» entstehen in der Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen – keine nennenswerte Grösse bei einem Bundesbudget von 80 Milliarden Franken. Die positiven Effekte beginnen demgegenüber sofort zu wirken, ab Tag eins der Umsetzung der Reform. Und zwar auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden. Innerhalb von fünf Jahren rechnet allein der Bund mit Mehreinnahmen von 350 Millionen Franken, innerhalb von zehn Jahren mit 490 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen kompensieren die Beträge bei Weitem, die der Bund aufgrund der Freistellung neuer Anleihen von der Verrechnungssteuer nicht mehr einnimmt. Nicht umsonst spricht der Bundesrat im Zusammenhang mit der Reform von einem «attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis». Anders als von den Linken behauptet, wird Steuergeld in die Schweiz zurückgeholt – und nicht wie heute verscheucht.
Sozialdemokraten torpedieren eigene Herzensangelegenheiten
Zu den Mehreinnahmen kommen Einsparungen bei den Zinskosten. Davon profitieren nicht nur der Bund, sondern auch Kantone, Städte und sehr viele öffentlich-rechtliche Unternehmen. Etwa Energieversorger, Spitäler oder Bahnen. Sie alle nehmen Geld auf, um Ausbauten des Schienenverkehrs, alpine Solaranlagen und andere Investitionen zu finanzieren. Fällt die Verrechnungssteuer weg, wird der Anlegermarkt grösser und die Zinskosten günstiger. Das Einsparpotenzial beträgt gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung allein für die drei Staatsebenen bis zu 200 Millionen Franken. Es ist viel Geld, das künftig jedes Jahr statt für Zinsausgaben in Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Gesundheit oder städtischen Wohnungsbau investiert werden kann. Wenn die öffentliche Hand und die Steuerzahler profitieren, ist es unverständlich, warum gerade die politische Linke sich gegen die Reform stellt. Denn sie ist ein doppelter Gewinn für Staat und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Sie erhöht nicht nur die Steuereinnahmen, sondern senkt auch die Zinskosten für den Staat und wichtige Infrastrukturbetriebe. Das sind überzeugende Argumente für diese längst fällige Reform.