Gerichtshammer

Petition ​«Recht ohne Grenzen» schiesst am Ziel vorbei

​Bundesrat und Parlament sollen dafür sorgen, dass neu Firmen in der Schweiz eingeklagt werden können, wenn einer ihrer Tochtergesellschaften irgendwo auf der Welt eine Verletzung von Menschenrechten oder eine Schädigung der Umwelt vergeworfen wird. Schweizer Gerichte sollen über solche Klagen von ausländischen Personen entscheiden. Das fordert eine Gruppe von Schweizer Nichtregierungsorganisationen in einer Petition. Am Mittwoch haben sie ihr Anliegen bei der Bundeskanzlei eingereicht. Für economiesuisse stehen bei diesen Fragen die geltenden internationalen Instrumente im Vordergrund. Die entsprechenden umfassenden OECD-Empfehlungen wurden gerade im vergangenen Jahr ein weiteres Mal revidiert und ausgebaut.

Unter dem Titel «Recht ohne Grenzen» setzen sich verschiedene Organisationen für eine zwingende  Durchsetzung einer umfassenden Unternehmensverantwortung («Corporate Social Responsibility» CSR) über die lokalen Gesetzgebungen hinaus ein. Im Schweizer Recht sollen einklagbare Vorschriften für multilaterale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften oder Beteiligungen festgeschrieben werden. Schweizer Gerichte sollen diese auf der ganzen Welt durchsetzen. 135'285  Unterzeichnende unterstützen eine entsprechende Petition. Doch diese Anliegen gehen viel zu weit und würden zu Konflikten mit ausländischen Bestimmungen führen.

Mit ihrer Kampagne und ihrer Petition will die Gruppierung von NGO‘s unsere Firmen «an die kurze Leine nehmen» und ihnen verbindliche Regeln zur unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung auferlegen. Dies ist nach Meinung des Wirtschaftsdachverbands jedoch aus zahlreichen Gründen verfehlt. Erstens braucht es die Petition gar nicht. Schweizer Konzerne agieren keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Sie unterstehen dem Schweizer Recht und den lokalen Rechtsbestimmungen an den Orten ihrer Tätigkeit wie auch den internationalen Regeln etwa der OECD, der UNO oder der Internationalen Arbeitsorganisation.

Zweitens bringt die Petition diplomatische Schwierigkeiten. Wenn Schweizer Gerichte über die Vorgänge in anderen Ländern urteilen müssten, würden sie sich in deren internen Angelegenheiten einmischen. Die Schweiz setzt sich auch zu Recht gegen ausländische Einmischung zur Wehr. Internationale Verpflichtungen müssen wenn schon auch auf internationaler Ebene festgelegt und dürfen nicht einseitig diktiert werden. Drittens gefährden sie den Standort Schweiz ernsthaft. Internationale Firmen in der Schweiz tragen entscheidend zu unserem Wohlstand bei. Wenn in der Schweiz überschiessende Bestimmungen eingeführt werden, stellen wir Einkommen und hochwertige Arbeitsplätze nicht nur bei den direkt betroffenen Unternehmen, sondern auch bei den Zulieferbetrieben infrage. Der Situation «auf dem Feld» im Ausland helfen wir damit aber nicht.

Freiwilligkeit hat sich bewährt: Schweizer Firmen nehmen ihre Verantwortung wahr
Sinnvoller als zwingende Regulierungen sind freiwillige Instrumente. Sie haben sich bewährt und werden laufend weiterentwickelt. economiesuisse engagiert sich hier in den entsprechenden Organisationen und bringt sich konstruktiv in die internationale Diskussion ein. Eine umfassende Unternehmensverantwortung ist wichtig. Ein starrer Rahmen mit Klagerechten ist aber der falsche Weg. Die freiwilligen Instrumente sind flexibler und erlauben einen besseren Einbezug der unterschiedlichen Interessen. Gutes Beispiel hierfür sind die kürzlich revidierten OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen. Schweizer Unternehmen bekennen sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und nehmen ihre Pflichten wahr. Sie bieten in Schwellen- und Entwicklungsländern generell bessere Arbeitsbedingungen als andere internationale Firmen und tragen durch ihre Tätigkeit letztlich zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Angestellten bei.

Weitere Informationen zum Thema auf der Webseite von Swissholdings.