Hand eines Geschäftsmannes legt Münze auf Münzstapel

OECD/G-20-Steuerprojekt – Maximaler Aufwand für Mindestbesteuerung

economiesuisse und SwissHoldings haben eine weitere Stellungnahme bei der OECD eingereicht. Im zweiten Teil des internationalen Steuerprojekts soll Gewinnverschiebung von Firmen durch eine weltweite Mindestbesteuerung unterbunden werden. Aus Sicht der Wirtschaft sollten zuvor die Wirkungen des vor Kurzem umgesetzten Vorläuferprojekts BEPS untersucht werden. Sind zusätzliche Massnahmen tatsächlich nötig, so müssen diese auf künstliche Steuerkonstrukte fokussieren. Strukturen mit realwirtschaftlicher Substanz und Arbeitsplätzen vor Ort (wie auch etwa eine Patentbox) dürfen nicht die vorgesehenen Steueraufschläge im Ausland auslösen. Das Prinzip der Besteuerung am Ort der Wertschöpfung würde andernfalls verletzt.

Die erste Säule des OECD/G-20-Steuerprojekts soll Antworten auf die Digitalisierung liefern. Tatsächlich gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit darüber hinaus (siehe Webnews vom 9. Oktober). In der zweiten Säule des Projekts fehlt der Zusammenhang zur Digitalisierung vollständig. Hier sollen Risiken der Gewinnverschiebung eingedämmt werden, so das offizielle Ziel. Bei «zu tiefer» Besteuerung in einem Land sollen ausländische Staaten Steueraufschläge erheben dürfen, so der aktuelle Vorschlag der OECD.

Nicht weniger als 15 Massnahmen gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung haben OECD und G-20 bereits im Rahmen des BEPS-Projekts (base erosion and profit shifting) beschlossen. Das multilaterale BEPS-Übereinkommen ist in vielen Ländern – wie der Schweiz – erst dieses Jahr in Kraft getreten. Die Mehrheit der Staaten haben es noch nicht ratifiziert. Trotzdem preschen die G-20-Staaten bereits mit neuen weitreichenden Reformvorschlägen vor. economiesuisse und SwissHoldings verlangen, dass zunächst geprüft wird, welche Probleme nach BEPS und unter Berücksichtigung der Massnahmen zur Digitalisierung in Säule 1 des Projekts überhaupt noch bestehen.

Fragwürdige globale Steuerharmonisierung

Die Abklärung des Handlungsbedarfs erscheint umso wichtiger, als die konkrete Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung höchst anspruchsvolle Probleme mit sich bringt.

Zwingend ist zunächst ein weltweit einheitliches Mass der effektiven Steuerbelastung. Das bedingt eine globale Einigung über die Bestimmung nicht nur der bezahlten Steuern, sondern insbesondere auch des steuerbaren Gewinns von Firmen. Die aktuell noch 28 EU-Staaten ringen seit über zehn Jahren um eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Firmenbesteuerung. Werden die 135 Staaten des OECD/G-20 inklusive Frameworks bis Ende 2020 zu einem Konsens kommen?

Aufsplittung auf einzelne Länder oder Gesellschaften verlangt nach völlig neuen Systemen

Soll die konsolidierte Jahresrechnung des Gesamtkonzerns als Grundlage dienen, dann können nur die global bezahlten Steuern insgesamt der Mindeststeuer unterliegen. Die konsolidierte Rechnung ist per Definition nur für den Gesamtkonzern verfügbar. Zur Aufsplittung der konsolidierten Zahlen auf einzelne Länder oder Gesellschaften müssten völlig neue Systeme entwickelt werden. Der Aufwand wäre enorm und eine global einheitliche Umsetzung durch die Steuerbehörden illusorisch.

Unerwähnt bleiben im OECD-Bericht staatliche Subventionen. Die vorgeschlagenen Regeln fokussieren einzig auf Steuersätze. Was, wenn Staaten Steuererleichterungen etwa für Forschung und Entwicklung schlicht durch gleich wirkende Subventionen ersetzen?

Die ausführliche Stellungnahme von economiesuisse und SwissHoldings finden Sie hier:

Ausführliche Stellungnahme