Business Frau benutzt Taschenrechner am Schreibtisch

OECD-/G-20-Steu­er­pro­jekt – Zen­tra­le Fra­gen sind un­ge­löst

eco­no­mie­su­is­se und Swiss­Hol­dings haben eine ge­mein­sa­me Stel­lung­nah­me zu Säule 1 des OECD-/G-20-Steu­er­pro­jekts ein­ge­reicht. Die Wirt­schaft ver­langt, dass die nach wie vor of­fe­ne Ab­gren­zung, wel­che Un­ter­neh­men über­haupt be­trof­fen sind, klar und nach­voll­zieh­bar fest­ge­legt wird. Auch soll die Ver­schie­bung der Ge­winn­steu­er in die Markt­staa­ten mo­derat aus­fal­len. Die öko­no­mi­sche Sub­stanz und die Wert­schöp­fung am Ort der An­säs­sig­keit sind an­ge­mes­sen zu be­rück­sich­ti­gen. Schliess­lich darf für die Fir­men kein enor­mer ad­mi­nis­tra­ti­ver Zu­satz­auf­wand re­sul­tie­ren. Dies­be­züg­lich schla­gen eco­no­mie­su­is­se und Swiss­Hol­dings eine Reihe kon­kre­ter Ver­ein­fa­chun­gen vor.

Der Zeit­plan, den die G-20 der OECD vor­gibt, ist sehr am­bi­tio­niert. Bis Ende 2020 soll eine kon­sens­ba­sier­te Lö­sung unter 135 Län­dern be­schlos­sen sein. Gleich­zei­tig sind die zur Ver­nehm­las­sung vor­ge­leg­ten Mass­nah­men noch er­staun­lich un­kon­kret. Zu den zen­tra­len Punk­ten des an­vi­sier­ten neuen Kon­zepts fin­den sich im Kon­sul­ta­ti­ons­pa­pier we­ni­ger Lö­sun­gen als Fra­gen. Diese sol­len von in­ter­es­sier­ten Krei­sen be­ant­wor­tet wer­den. Un­klar ist etwa noch immer, wel­che Un­ter­neh­men über­haupt be­trof­fen sind. Hier muss die OECD rasch eine öko­no­misch nach­voll­zieh­ba­re und unter den be­tei­lig­ten Staa­ten nach­hal­tig kon­sens­fä­hi­ge Lö­sung fin­den.

Für die Schweiz wich­tig ist, dass die Ver­schie­bung der Ge­winn­be­steue­rung in die Markt­staa­ten mo­derat aus­fällt. Die Wert­schöp­fung ba­siert ganz ent­schei­dend auf Ak­ti­vi­tä­ten wie For­schung und Ent­wick­lung, Fi­nan­zie­rung und Pro­duk­ti­on am Ort der An­säs­sig­keit. Die­sen öko­no­mi­schen Tat­sa­chen muss auch in einer künf­ti­gen in­ter­na­tio­na­len Ge­winn­steu­er­auf­tei­lung an­ge­mes­sen Rech­nung ge­tra­gen wer­den. Die Kon­sum­be­steue­rung fällt mit der Mehr­wert­steu­er be­reits heute zu 100 Pro­zent dem Markt­staat zu.

Mit dem vor­ge­se­he­nen Pa­ra­dig­men­wech­sel einer welt­wei­ten Steu­er­pflicht auch ohne phy­si­sche An­säs­sig­keit droht ein enor­mer ad­mi­nis­tra­ti­ver Zu­satz­auf­wand für Fir­men mit aus­län­di­schen Ab­satz­märk­ten. Ver­ein­fa­chun­gen sind des­halb zwin­gend. In enger Zu­sam­men­ar­beit mit Swiss­Hol­dings schlägt eco­no­mie­su­is­se in der Stel­lung­nah­me zahl­rei­che kon­kre­te Ver­ein­fa­chun­gen vor.

Zwin­gend ist aus Sicht der Wirt­schaft schliess­lich, dass die OECD eine fun­dier­te Fol­gen­ab­schät­zung der Re­form vor­legt. Vor all­fäl­li­gen Ent­schei­den muss ab­ge­schätzt wer­den, was die Kon­se­quen­zen für die Steu­er­ein­nah­men ein­zel­ner Staa­ten, für In­ves­ti­tio­nen und Wachs­tum der in­ter­na­tio­na­len Wirt­schaft sind. Das er­scheint eine not­wen­di­ge Vor­be­din­gung für eine trans­pa­ren­te öf­fent­li­che Dis­kus­si­on sowie einen sach­lich be­grün­de­ten Ent­scheid der be­tei­lig­ten Staa­ten.

Für die aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me von eco­no­mie­su­is­se und Swiss­Hol­dings:

 

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