Intercityzug

Bahn: Neue Kon­zes­si­on gleist die Zu­kunft des Fern­ver­kehrs rich­tig auf

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) kon­zes­sio­niert im Fern­ver­kehr ab Ende 2019 neben den SBB de­fi­ni­tiv auch die BLS. Dies ist ein viel­ver­spre­chen­der Schritt – in der rich­ti­gen Aus­prä­gung kann ein Mehr­bah­nen­mo­dell für die Kun­den und die All­ge­mein­heit vor­teil­haft sein. Ein kla­res Ziel­bild bleibt die Be­hör­de al­ler­dings vor­erst schul­dig. 

Be­reits Mitte April hatte das BAV sei­nen pro­vi­so­ri­schen Ent­scheid kom­mu­ni­ziert. Nach An­hö­rung der be­trof­fe­nen Ak­teu­re wurde die­ser nun be­stä­tigt: Die SBB be­trei­ben min­des­tens bis 2029 das In­ter­ci­ty-Netz und einen Gross­teil des Basis-Net­zes. Die Kon­zes­si­on für die Li­ni­en Bern–Biel und Bern–Burg­dorf–Olten gehen neu an die BLS. Zu­sätz­lich schreibt das BAV für den Fern­ver­kehr eine ma­xi­ma­le Um­satz­ren­di­te vor. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Ge­win­ne wer­den über den De­ckungs­bei­trag des Tras­sen­prei­ses für die Fi­nan­zie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur ab­ge­schöpft.

Wett­be­werb als Ef­fi­zi­enz- und In­no­va­ti­ons­trei­ber

Aus Sicht der Wirt­schaft ist der Ein­stieg der BLS in den Fern­ver­kehr ein po­si­ti­ves Si­gnal. Ge­gen­über einem rei­nen Mo­no­pol bie­tet eine Markt­struk­tur mit meh­re­ren An­bie­tern we­sent­li­che Vor­tei­le, auch wenn es sich «nur» um einen ko­or­di­nier­ten Wett­be­werb um den Markt han­delt. Sie zwingt die Ei­sen­bahn­un­ter­neh­men zum stän­di­gen Peer-Ver­gleich, um die Qua­li­tät auf ihren kon­zes­sio­nier­ten Stre­cken auf­recht­zu­er­hal­ten und zu ver­bes­sern: Sind die Leis­tun­gen nach­fra­ge­ge­recht und at­trak­tiv? Wel­che In­no­va­tio­nen er­war­ten die Kun­den? Eben­so zwingt ein Min­dest­mass an An­bie­ter­wett­be­werb zu einer hö­he­ren Kos­ten­dis­zi­plin. Damit kann der Ei­gen­fi­nan­zie­rungs­grad der Bahn ins­ge­samt ver­bes­sert wer­den kann, ohne dass die Ti­cket­prei­se stei­gen. 

Ein hoch­wer­ti­ges und ver­läss­li­ches Bahn­sys­tem ist seit jeher ein Fak­tor, der die Schweiz zu einem at­trak­ti­ven Wirt­schafts­stand­ort macht. Die Öff­nung des Fern­ver­kehrs kann dazu bei­tra­gen, dass die Kun­din­nen und Kun­den sowie die Steu­er­zah­ler dafür in Zu­kunft we­ni­ger stark zur Kasse ge­be­ten wer­den.

Pla­nung der nächs­ten Kon­zes­si­ons­pe­ri­ode schon jetzt in An­griff neh­men

Trotz der po­si­ti­ven Stoss­rich­tung hin­ter­lässt der Kon­zes­si­ons­ent­scheid auch einen scha­len Bei­ge­schmack. Es ist bei­spiels­wei­se frag­lich, ob die Vor­schrift einer ma­xi­ma­len Um­satz­ren­di­te wirk­lich die ge­wünsch­te Wir­kung er­zielt oder ob so nicht ein­fach neue Fehl­an­rei­ze ent­ste­hen. Ganz all­ge­mein hat das BAV aus­ser­dem das Ver­ga­be­ver­fah­ren spät in An­griff ge­nom­men – zu spät, um ein volks­wirt­schaft­lich op­ti­ma­les Re­sul­tat er­zie­len zu kön­nen. Die be­trof­fe­nen Bahn­un­ter­neh­men wur­den mit einem un­zu­rei­chen­den Pla­nungs­ho­ri­zont und einer ein­ge­schränk­ten Rechts­si­cher­heit kon­fron­tiert. Im Sinne des Ge­samt­sys­tems gilt es des­halb, schon jetzt an die nächs­te Kon­zes­si­ons­pe­ri­ode zu den­ken: Damit in der Zeit nach 2029 durch­dach­te An­ge­bots­kon­zep­te um­ge­setzt wer­den kön­nen, muss spä­tes­tens 2025 ein de­fi­ni­ti­ver Kon­zes­si­ons­ent­scheid vor­lie­gen, der den Be­son­der­hei­ten des ka­pi­tal­in­ten­si­ven Mo­bi­li­täts­mark­tes Rech­nung trägt. Da die Aus­gangs­la­ge kom­plex ist und viele kri­ti­sche Fra­gen noch zu be­ant­wor­ten sind, müs­sen die Vor­ar­bei­ten so bald wie mög­lich in An­griff ge­nom­men wer­den.