Geldwäschereigesetz: Nationalrat bietet Hand für internationale Lösung
Der Nationalrat ist heute erfreulicherweise auf das revidierte Geldwäschereigesetz eingetreten. Er hat es aber zur nochmaligen Überarbeitung an seine vorberatende Kommission zurückgewiesen. Damit besteht nach wie vor die Chance, dass die Schweiz in absehbarer Zukunft ein mit den internationalen Standards vereinbares Geldwäschereigesetz erhält.
Die Wirtschaft unterstützt die Stärkung des schweizerischen Geldwäscherei-Abwehrdispositivs und die Anpassung an die internationalen Entwicklungen. Aktuell sollen die wichtigsten Empfehlungen aus dem letzten Länderbericht der Financial Action Task Force (FATF) der G-7 von 2016 umgesetzt werden. In gegenseitigen Länderprüfungen prüft die FATF regelmässig, ob die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entspricht.
Umweg zur internationalen Abstimmung
Im Nachfolgebericht vom Januar 2020 wurden der Schweiz gute Fortschritte bescheinigt, insbesondere unter Einbezug der angedachten Massnahmen im Rahmen der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes. Unter anderem soll die Überprüfung der Identität einer wirtschaftlich berechtigten Person neu ausdrücklich im Geldwäschereigesetz festgehalten und auch eine generelle Pflicht zur Aktualisierung von Kundendaten vorgesehen werden. Ausserdem werden beim Meldesystem für Verdachtsmeldungen Anpassungen gemacht. Dadurch soll das bereits aktuell gute Geldwäscherei-Abwehrdispositiv der Schweiz weiter gestärkt werden. Die Neuerungen sind ein weiterer Schritt zur internationalen Abstimmung und berücksichtigen in angemessener Weise sowohl die Umsetzung als auch den bewährten risikobasierten Ansatz.
Die Revision ins Ziel bringen
Der Bundesrat hatte verlangt, die Sorgfaltspflichten auch auf Finanzberaterinnen und -berater auszuweiten. Auch economiesuisse unterstützte dies im Sinne einer konsistenten Regulierung. Der parlamentarische Prozess zeigte jedoch, dass die Bestimmungen im Zusammenhang mit den Beratern noch stärker auf die Besonderheiten dieser Dienstleister ausgerichtet werden müssen. Die entsprechenden Arbeiten rechtfertigen eine Rücküberweisung an die Kommission. Diese Arbeiten müssen nun zeitnah angegangen werden, damit die Weiterführung der Revision des Geldwäschereigesetzes im Parlament möglich bleibt und die Vorlage nicht gefährdet wird.