Innovationspark

Na­tio­nal­rat stimmt In­no­va­ti­ons­park zu

Der Er­strat hat heute der Er­rich­tung eines Na­tio­na­len In­no­va­ti­ons­parks zu­ge­stimmt. Das Ge­ne­ra­tio­nen­pro­jekt soll zur Stär­kung der In­no­va­ti­ons­kraft der Schweiz bei­tra­gen. Neben Dü­ben­dorf und Lau­sanne als so­ge­nann­ten Hub­stand­or­ten be­steht die An­fangs­kon­fi­gu­ra­ti­on nun de­fi­ni­tiv aus den Stand­or­ten Nord­west­schweiz, Aar­gau und Biel. Ein guter Ent­scheid.

Stimmt auch der Stän­de­rat der Vor­la­ge zu, kann der Start des In­no­va­ti­ons­parks am 1. Ja­nu­ar 2016 er­fol­gen. Die Stif­tung Swiss In­no­va­ti­on Park wird dann Dar­le­hen an die Stand­or­te zur Vor­fi­nan­zie­rung von For­schungs­in­fra­struk­tu­ren ver­ge­ben kön­nen. Zudem kann der Bund Land­re­ser­ven gegen die Ent­rich­tung eines Bau­recht­zin­ses zur Ver­fü­gung stel­len. Er wird dem­nach nur eine sub­si­diä­re Rolle spie­len, wäh­rend alle Er­schlies­sungs- und Be­triebs­kos­ten zu­las­ten der Stand­ort­trä­ger gehen. Schliess­lich hat die Pri­vat­wirt­schaft zu­ge­si­chert, die Be­triebs­kos­ten der Stif­tung Swiss In­no­va­ti­on Park für die nächs­ten Jahre zu über­neh­men. Auch eco­no­mie­su­is­se be­tei­ligt sich an der Un­ter­stüt­zung.

Der Na­tio­nal­rat hat es nun weit­ge­hend ge­schafft, an der guten Vor­la­ge des Bun­des­rats fest­zu­hal­ten, mit einer Aus­nah­me: Knapp an­ge­nom­men wurde lei­der ein Er­gän­zungs­vor­schlag der Kom­mis­si­on, wo­nach Er­trä­ge aus Fi­nanz­pro­duk­ten, die sich aus den Bau­rechts­zin­sen er­ge­ben, der Stif­tung Swiss In­no­va­ti­on Park zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den. Der Stän­de­rat wird sich noch­mals mit die­sem Pas­sus aus­ein­an­der­set­zen.

Ins­ge­samt ist es er­freu­lich, dass der In­no­va­ti­ons­park diese wich­ti­ge Hürde ge­nom­men hat.