Nationalrat lehnt Kartellgesetzrevision ab
Die Revision des Kartellgesetzes ist vom Tisch. Die Bilanz ist geteilt. Positiv in der Waagschale liegt die Verhinderung schädlicher und überschiessender Regulierung. Negativ ins Gewicht fällt die verpasste Chance, mit gewissen Massnahmen den Wettbewerb stärken zu können.
Der Nationalrat hat heute mit 99:80 Stimmen die Kartellgesetzrevision erneut abgelehnt. Damit ist die Vorlage definitiv vom Tisch. Der Entscheid des Nationalrats ist nachvollziehbar, denn einzelne Teile der Revision hätten zu einer überbordenden Regulierung geführt und waren auch ökonomisch nicht sinnvoll. Eine Änderung des noch jungen Gesetzes war auch nicht zwingend: Das geltende Recht bietet genügend wirksame Mittel, um gegen Marktabschottungen und Wettbewerbsabsprachen vorzugehen.
Gleichzeitig ging auch die Chance für echte Verbesserungen verloren. So namentlich die Verwesentlichung der Fusionskontrolle, die Ressourcen freigelegt hätte. Ebenfalls auf der Strecke bleibt die «Compliance-Defense», die Prävention an der Quelle in den Unternehmen gefördert hätte. Keine Änderung gibt es auch bei der Berücksichtigung von Entschädigungen an Zivilparteien. Diese hätten sichergestellt, dass die Geschädigten und nicht der Staat von den Millionen-Sanktionen aus Wettbewerbsverfahren profitieren. Diese Punkte müssten bei einem allfälligen erneuten Anlauf zu einer Revision des Kartellrechts berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre dann auch eine Abstützung durch eine Expertengruppe mit Einbezug der Wirtschaft.