Foyer des Nationalrats im Bundeshaus

Na­tio­nal­rat lehnt Kar­tell­ge­setz­re­vi­si­on ab

Die Re­vi­si­on des Kar­tell­ge­set­zes ist vom Tisch. Die Bi­lanz ist ge­teilt. Po­si­tiv in der Waag­scha­le liegt die Ver­hin­de­rung schäd­li­cher und über­schies­sen­der Re­gu­lie­rung. Ne­ga­tiv ins Ge­wicht fällt die ver­pass­te Chan­ce, mit ge­wis­sen Mass­nah­men den Wett­be­werb stär­ken zu kön­nen.

Der Na­tio­nal­rat hat heute mit 99:80 Stim­men die Kar­tell­ge­setz­re­vi­si­on er­neut ab­ge­lehnt. Damit ist die Vor­la­ge de­fi­ni­tiv vom Tisch. Der Ent­scheid des Na­tio­nal­rats ist nach­voll­zieh­bar, denn ein­zel­ne Teile der Re­vi­si­on hät­ten zu einer über­bor­den­den Re­gu­lie­rung ge­führt und waren auch öko­no­misch nicht sinn­voll. Eine Än­de­rung des noch jun­gen Ge­set­zes war auch nicht zwin­gend: Das gel­ten­de Recht bie­tet ge­nü­gend wirk­sa­me Mit­tel, um gegen Markt­ab­schot­tun­gen und Wett­be­werbs­ab­spra­chen vor­zu­ge­hen.

Gleich­zei­tig ging auch die Chan­ce für echte Ver­bes­se­run­gen ver­lo­ren. So na­ment­lich die Ver­we­sent­li­chung der Fu­si­ons­kon­trol­le, die Res­sour­cen frei­ge­legt hätte. Eben­falls auf der Stre­cke bleibt die «Com­p­li­an­ce-De­fen­se», die Prä­ven­ti­on an der Quel­le in den Un­ter­neh­men ge­för­dert hätte. Keine Än­de­rung gibt es auch bei der Be­rück­sich­ti­gung von Ent­schä­di­gun­gen an Zi­vil­par­tei­en. Diese hät­ten si­cher­ge­stellt, dass die Ge­schä­dig­ten und nicht der Staat von den Mil­lio­nen-Sank­tio­nen aus Wett­be­werbs­ver­fah­ren pro­fi­tie­ren. Diese Punk­te müss­ten bei einem all­fäl­li­gen er­neu­ten An­lauf zu einer Re­vi­si­on des Kar­tell­rechts be­rück­sich­tigt wer­den. Sinn­voll wäre dann auch eine Ab­stüt­zung durch eine Ex­per­ten­grup­pe mit Ein­be­zug der Wirt­schaft.