Mehrwertsteuer: Konsequenter Entscheid des Ständerats

Der Ständerat hat beschlossen, dass er den Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer diskutieren will. Dieser Entscheid ist richtig. Das Parlament selbst hat eine starke Vereinfachung der Mehrwertsteuer gefordert. Eine entsprechende Vorlage liegt seit bald drei Jahren behandlungsreif vor.

Der Ständerat hat den Beschluss des Nationalrats vom Dezember abgelehnt, die Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer an den Bundesrat zurückzuschicken. Die Vorlage des Bundesrats will eine möglichst einfache Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen, tiefen Steuersatz und nur noch wenigen Steuerausnahmen. Der Nationalrat hatte eine Detailberatung abgelehnt und vom Bundesrat eine neue Vorlage verlangt, die die heutige problembeladene Mehrwertsteuer im Wesentlichen zementieren, wenn nicht noch verschlimmern würde.

Das Parlament selbst hatte angesichts der offenliegenden Defizite eine starke Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit wenigen Steuerausnahmen und der Schaffung eines Einheitssatzes dem Bundesrat in Auftrag gegeben. Dass das Parlament die vorbereitete Reform nun auch diskutiert, ist nichts als konsequent. Die Vorlage, die seit 2008 vorliegt, ist ausgewogen und umfassend. Eine materielle Diskussion sämtlicher relevanter Aspekte kann problemlos geführt werden.

In einer sachlichen Beurteilung sind die Vorteile einer einfachen Mehrwertsteuer mit tiefem Einheitssatz kaum zu bestreiten. Die KMU würden im administrativen Bereich in einem Ausmass entlastet werden, wie es gegenwärtig von keiner anderen Reform zu erwarten ist. Die privaten Haushalte würden von tieferen Kosten und dem Anstieg der Kaufkraft profitieren. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass eine Mehrwertsteuer, wie sie dem Bundesrat vorschwebt, ohne Schwierigkeiten und mit grossem Erfolg umgesetzt werden kann.

Bürokratische Entlastungen im dreistelligen Millionenbereich; Wachstumsimpulse von mehreren Milliarden Franken jährlich; Schluss mit willkürlichen Ungleichbehandlungen und abstrusen Diskriminierungen: Der Nationalrat sollte den Ball aufgreifen und nach dem Entscheid des Ständerats auf seinen Rückweisungsbeschluss zurückkommen.