Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (elektronische Verfahren): Stellungnahme von economiesuisse
20.10.2022
Der Bundesrat schlägt vor, dass Unternehmen ihre Verfahrenspflichten bei der Mehrwertsteuer nur noch elektronisch erfüllen können. economiesuisse lehnt diese ausschliessliche Lösung ab und empfiehlt, dass andere als elektronische Verfahren ausnahmsweise möglich bleiben sollen.
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20221021_VNL Änderung MWSTVO_elektronische Verfahren_online.pdf
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