Kartellgesetz: erste wichtige Schritte zur Revision
Aufgabe des Kartellgesetzes ist es, den Wettbewerb zu stärken. Es gibt auch in einer freien Marktwirtschaft Verhaltensweisen, welche für den Wettbewerb schädlich sind und dadurch zu überhöhten Preisen und fehlender Innovation führen. Im Zentrum stehen dabei unzulässige Wettbewerbsabreden und der Missbrauch von Marktmacht. Das Kartellrecht ermöglicht es, in solchen Fällen einzuschreiten.
Im Zentrum eines effizienten Kartellrechtes steht das Zusammenspiel zwischen Behörden und Unternehmen. Das ist im Sinne von Rechtssicherheit, Berechenbarkeit, Fairness und rechtzeitigem Rechtsschutz. Unser Kartellgesetz (KG) ist in die Jahre gekommen. Ein grösserer Umbau ist notwendig. Der Bundesrat will diesen Grossumbau nicht in einem Zug machen, sondern hat dem Parlament eine kleine Revision vorgelegt, welche weitgehend unbestrittene Reformvorschläge aus der 2014 gescheiterten KG-Revision Enthält und drei wichtige Aufträge aus dem Parlament umsetzt (Motionen Fournier 16.4094, Français 18.4282 und Wicki 21.4189). Parallel dazu hat er eine Expertengruppe eingesetzt, welche ihm bis Ende Jahr Vorschläge zu einer Anpassung der kartellrechtlichen Institutionen unterbreiten soll.
Revisionsbedarf ist unbestritten
economiesuisse begrüsst, dass Bewegung in das Dossier Kartellrecht gekommen ist. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats teilt diese Ansicht und bestätigt den Revisionsbedarf. An ihrer Sitzung vom vergangenen Freitag hat sie – nach der Durchführung von breit anbelegten Anhörungen – beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Aus Sicht der Wirtschaft ist die aktuell im Parlament zu beratende Vorlage bereits auf einem guten Weg. Die Kommission kann damit arbeiten. Es gib dabei Punkte, wo Anpassungen wichtig sind, darunter sind eine klarere Umsetzung der Motion Français und Wicki sowie die Einführung einer Compliance Defense.
Die Kommission hat von den laufenden Arbeiten in der Verwaltung im Hinblick auf eine Institutionenreform Kenntnis genommen. Sie ist der Ansicht, dass diese die Beratung der vorliegenden Teilrevision nicht verzögern sollte. Aus Sicht der Wirtschaft bleibt es aber entscheidend, die wichtige Revision der Institutionen und vor allem die Zusammenhänge der beiden Geschäfte nicht aus den Augen zu verlieren. Die Kommission wird voraussichtlich an ihrer Sitzung im kommenden Oktober die Detailberatung aufnehmen.