Richterhammer

Der Bundesrat legt das weitere Vorgehen zur Kartellgesetzrevision fest

Der Bundesrat will trotz klarer Forderungen der Wirtschaft und kritischer Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung dem Parlament im Sommer nur eine kleine Revision vorschlagen.

Der Revisionsbedarf im Kartellgesetz ist sehr gross. Zahlreiche Vorstösse im Parlament zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Dennoch hatte der Bundesrat 2021 nur eine kleine Revision in die Vernehmlassung gebracht, in welcher er die Anpassung von wenigen und grösstenteils unbestrittenen Punkten vorschlug. economiesuisse hatte sich bereits lange vor der Vernehmlassung über die Arbeitsgruppe Kartellgesetzrevision und die Kommission für Wettbewerbsfragen eng mit dem Reformbedarf der Vorlage auseinandergesetzt und eine Position aus Sicht der Gesamtwirtschaft entwickelt. Zentral ist dabei eine Anpassung der bestehenden kartellrechtlichen Institutionen. economiesuisse hat daher auch im Rahmen der Stellungnahme des Verbands klar aufgezeigt, dass der Respekt vor einer anspruchsvollen Diskussion um die Ausgestaltung der kartellrechtlichen Institutionen kein Grund darstellen darf, eine Anpassung weiter zu verzögern. economiesuisse hatte daher die Rückweisung und umfassende Überarbeitung zusammen mit einer Reform der Institutionen gefordert.

Revisionsvorlage kommt bis Mitte 2023

Der Bundesrat hat heute nun angekündigt, bis Mitte dieses Jahres eine Botschaft für eine Revisionsvorlage vorzustellen. Diese wird sich aber nicht an den Forderungen nach einer grossen Revision orientieren, sondern sich auf die wenig bestrittenen Anpassungen der Vernehmlassung beschränken und soll bereits im Herbst im Parlament beraten werden.

Der Bundesrat hat heute aber ebenfalls das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine institutionelle Reform zu unterbreiten. Das WBF soll verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und dazu eine unabhängige Expertenkommission einsetzen.

Bundesrat teilt die Forderungen der Wirtschaft nach institutioneller Reform

Begrüssenswert ist, dass der Bundesrat die Forderungen der Wirtschaft nach einer institutionellen Revision ernst nimmt. Es ist aber schade, dass er sich für ein gestaffeltes Vorgehen entscheidet und eine institutionelle Reform erst im nächsten Jahr auf Basis der Arbeiten einer Expertenkommission beraten will. Es wird damit verunmöglicht, zusammengehörende Anpassungen angemessen zu berücksichtigen. Es darf auf keinen Fall geschehen, dass die Institutionenreform angesichts der zu erwartenden Diskussionen um die konkrete Ausgestaltung einer Institutionenreform von der Revisionsvorlage gänzlich entkoppelt und nicht in der gehörigen Geschwindigkeit vorangetrieben wird. Die Wirtschaft will keine zwei Revisionen mit gänzlich unterschiedlichen Tempi. Eine institutionelle Revision ist zu bedeutend, als dass sie nach Belieben verzögert oder gar wieder aufgegeben werden darf.

Es ist nun abzuwarten, welche Anpassungen an seiner Vorlage der Bundesrat in der Botschaft vornehmen wird. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden zahlreiche Inputs eingebracht. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte institutionelle Revision ist mit hoher Priorität anzugehen und das Angebot von economiesuisse, sich konstruktiv in die entsprechende Diskussion einzubringen, bleibt bestehen.