In­ter­na­tio­na­le Ge­sell­schaf­ten: un­ent­behr­lich für den Staats­haus­halt

Neue vom Bun­des­rat veröff­entlich­te statisti­sche Grundla­gen be­stä­ti­gen die aus­serordentlich gros­se fi­nanzi­el­le Bedeu­tung der in­ternatio­nal tä­ti­gen Gesellschaf­ten. Eine erfolg­rei­che Un­ternehmens­steu­er­re­form III ist ent­schei­dend.

Die vom Bun­des­rat vor­gelegten Zah­len sind ein­drück­lich. Prak­tisch der ge­samte Steuerbe­trag der direk­ten Bundes­steuer von rund 8 Mil­liar­den Fran­ken wird von den 25 Pro­zent erfolg­reichs­ten Un­ternehmen ent­rich­tet. Insbesonde­re in­ternatio­nale Gesellschaf­ten mit kanto­nalem Steuer­status sind für den Bund ausseror­dentlich er­gie­big. Ob­wohl sie nur etwa sie­ben Pro­zent der Un­ternehmen aus­ma­chen, sind sie für rund 50 Pro­zent der Steu­er­einnah­men ver­antwortlich. Un­ter den Un­ternehmen mit den höchs­ten Steuerbei­trägen (über 10 Mil­lionen Fran­ken) sind nicht we­ni­ger als 62 Pro­zent Statusgesellschaf­ten.



In­ternatio­nale Gesellschaf­ten ha­ben in der Vergan­genheit auch mass­geb­lich zum star­ken Wachs­tum der Gewinn­steu­er­einnah­men beige­tra­gen. Ge­mäss Aus­wer­tun­gen des eidgenössi­schen Fi­nanzdeparte­ments ha­ben sie die Einnah­medynamik der Gewinn­steuer in den Jah­ren 2004 bis 2012 teil­wei­se zu über 70 Pro­zent be­stimmt (Quel­le).

We­nige wirt­schafts­starke Kan­to­ne sind für die Steu­er­einnah­men be­son­ders wich­tig. 61 Pro­zent am ge­sam­ten Steuerbe­trag der juristi­schen Per­so­nen wer­den allei­ne von fünf Kan­to­nen er­bracht (ZH, GE, ZG, VD und BS). Bei den Statusgesellschaf­ten domi­nie­ren die glei­chen fünf Kan­to­ne sogar mit rund 76 Pro­zent der Steu­er­einnah­men.



Die Zah­len spre­chen ei­ne deutli­che Spra­che. Insbesonde­re aus fi­nanzpoliti­schen Grün­den ist es zwin­gend not­wen­dig, die steuerli­che Wett­be­werbs­fä­hig­keit für in­ternatio­nal tä­ti­ge Un­ternehmen zu erhal­ten. Nur so kann si­cherge­stellt wer­den, dass die­se Gesellschaf­ten auch wei­ter­hin ei­nen substanzi­el­len Bei­trag zur Fi­nanzierung der Staats­haushalte leis­ten. Dafür braucht es ein verlässli­ches und rechtssi­che­res Steuersys­tem mit modera­ter Steuerbe­las­tung. Mit der Un­ternehmens­steu­er­re­form III (USR III) hat der Bun­des­rat ein an­ge­mes­se­nes und auf die­se Ziel­set­zung fokus­siertes Massnah­menpaket vor­gelegt.

Die Kan­to­ne sind sich schon län­ger be­wusst, was fi­nanzpolitisch auf dem Spiel steht (Quel­le). Die Konjunkturfor­schungs­stel­le KOF der ETH (Quel­le) hat es be­stä­tigt. An­ge­sichts der un­be­strit­te­nen fi­nanzi­el­len Bedeu­tung der in­ternatio­na­len Gesellschaf­ten ist es schon sehr irri­tierend, wenn die USR III mit dem Argu­ment von Steuer­ausfäl­len be­kämpft wird. Natio­nalrä­tin Hilde­gard Fässler-Oster­wal­der (SP, SG) hat die­se neuen statisti­schen Grundla­gen in ei­nem Pos­tu­lat vom Bun­des­rat ver­langt. Es ist zu hof­fen, dass nun auch die rich­ti­gen Schlüs­se dar­aus ge­zo­gen wer­den.