Internationale Gesellschaften: unentbehrlich für den Staatshaushalt
Die vom Bundesrat vorgelegten Zahlen sind eindrücklich. Praktisch der gesamte Steuerbetrag der direkten Bundessteuer von rund 8 Milliarden Franken wird von den 25 Prozent erfolgreichsten Unternehmen entrichtet. Insbesondere internationale Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus sind für den Bund ausserordentlich ergiebig. Obwohl sie nur etwa sieben Prozent der Unternehmen ausmachen, sind sie für rund 50 Prozent der Steuereinnahmen verantwortlich. Unter den Unternehmen mit den höchsten Steuerbeiträgen (über 10 Millionen Franken) sind nicht weniger als 62 Prozent Statusgesellschaften.
Internationale Gesellschaften haben in der Vergangenheit auch massgeblich zum starken Wachstum der Gewinnsteuereinnahmen beigetragen. Gemäss Auswertungen des eidgenössischen Finanzdepartements haben sie die Einnahmedynamik der Gewinnsteuer in den Jahren 2004 bis 2012 teilweise zu über 70 Prozent bestimmt (Quelle).
Wenige wirtschaftsstarke Kantone sind für die Steuereinnahmen besonders wichtig. 61 Prozent am gesamten Steuerbetrag der juristischen Personen werden alleine von fünf Kantonen erbracht (ZH, GE, ZG, VD und BS). Bei den Statusgesellschaften dominieren die gleichen fünf Kantone sogar mit rund 76 Prozent der Steuereinnahmen.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Insbesondere aus finanzpolitischen Gründen ist es zwingend notwendig, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit für international tätige Unternehmen zu erhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Gesellschaften auch weiterhin einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Staatshaushalte leisten. Dafür braucht es ein verlässliches und rechtssicheres Steuersystem mit moderater Steuerbelastung. Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) hat der Bundesrat ein angemessenes und auf diese Zielsetzung fokussiertes Massnahmenpaket vorgelegt.
Die Kantone sind sich schon länger bewusst, was finanzpolitisch auf dem Spiel steht (Quelle). Die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH (Quelle) hat es bestätigt. Angesichts der unbestrittenen finanziellen Bedeutung der internationalen Gesellschaften ist es schon sehr irritierend, wenn die USR III mit dem Argument von Steuerausfällen bekämpft wird. Nationalrätin Hildegard Fässler-Osterwalder (SP, SG) hat diese neuen statistischen Grundlagen in einem Postulat vom Bundesrat verlangt. Es ist zu hoffen, dass nun auch die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden.