Internationale Gesellschaften: unentbehrlich für den Staatshaushalt

Neue vom Bundesrat veröff­entlich­te statisti­sche Grundla­gen bestätigen die aus­serordentlich grosse fi­nanzi­el­le Bedeu­tung der in­ternatio­nal tätigen Gesellschaf­ten. Eine erfolg­rei­che Un­ternehmens­steu­er­re­form III ist ent­schei­dend.

Die vom Bundesrat vor­gelegten Zah­len sind ein­drück­lich. Praktisch der ge­samte Steuerbe­trag der direk­ten Bundes­steuer von rund 8 Mil­liar­den Franken wird von den 25 Pro­zent erfolg­reichs­ten Un­ternehmen ent­rich­tet. Insbesonde­re in­ternatio­nale Gesellschaf­ten mit kanto­nalem Steuer­status sind für den Bund ausseror­dentlich ergiebig. Obwohl sie nur etwa sieben Pro­zent der Un­ternehmen aus­ma­chen, sind sie für rund 50 Pro­zent der Steu­er­einnah­men ver­antwortlich. Un­ter den Un­ternehmen mit den höchs­ten Steuerbei­trägen (über 10 Mil­lionen Franken) sind nicht we­ni­ger als 62 Pro­zent Statusgesellschaf­ten.



In­ternatio­nale Gesellschaf­ten ha­ben in der Vergan­genheit auch massgeblich zum starken Wachs­tum der Gewinn­steu­er­einnah­men beige­tra­gen. Gemäss Aus­wer­tun­gen des eidgenössi­schen Fi­nanzdeparte­ments ha­ben sie die Einnah­medynamik der Gewinn­steuer in den Jah­ren 2004 bis 2012 teilweise zu über 70 Pro­zent be­stimmt (Quelle).

We­nige wirt­schafts­starke Kantone sind für die Steu­er­einnah­men besonders wichtig. 61 Pro­zent am ge­sam­ten Steuerbe­trag der juristi­schen Personen werden allei­ne von fünf Kantonen er­bracht (ZH, GE, ZG, VD und BS). Bei den Statusgesellschaf­ten domi­nie­ren die glei­chen fünf Kantone sogar mit rund 76 Pro­zent der Steu­er­einnah­men.



Die Zah­len spre­chen ei­ne deutli­che Spra­che. Insbesonde­re aus fi­nanzpoliti­schen Grün­den ist es zwin­gend notwendig, die steuerli­che Wettbewerbsfähigkeit für in­ternatio­nal tätige Un­ternehmen zu erhal­ten. Nur so kann si­cherge­stellt wer­den, dass die­se Gesellschaf­ten auch weiterhin ei­nen substanzi­el­len Bei­trag zur Fi­nanzierung der Staats­haushalte leis­ten. Dafür braucht es ein verlässli­ches und rechtssi­che­res Steuersys­tem mit modera­ter Steuerbe­las­tung. Mit der Un­ternehmens­steu­er­re­form III (USR III) hat der Bundesrat ein angemessenes und auf die­se Zielsetzung fokus­siertes Massnah­menpaket vor­gelegt.

Die Kantone sind sich schon län­ger bewusst, was fi­nanzpolitisch auf dem Spiel steht (Quelle). Die Konjunkturfor­schungs­stel­le KOF der ETH (Quelle) hat es bestätigt. An­ge­sichts der unbestrittenen fi­nanzi­el­len Bedeu­tung der in­ternatio­na­len Gesellschaf­ten ist es schon sehr irri­tierend, wenn die USR III mit dem Argu­ment von Steuer­ausfäl­len bekämpft wird. Natio­nalrä­tin Hilde­gard Fässler-Oster­wal­der (SP, SG) hat die­se neuen statisti­schen Grundla­gen in ei­nem Postulat vom Bundesrat verlangt. Es ist zu hoffen, dass nun auch die richtigen Schlüsse dar­aus gezogen wer­den.