Geltendes Wettbewerbsrecht hat Zähne: Die Motion Birrer-Heimo ist überflüssig
Das Schweizerische Wettbewerbsrecht wirkt. Das zeigt eine Reihe von Entscheiden der Wettbewerbskommission. Jüngst wurde die Firma BMW für die Behinderung von Direkt- und Parallelimporten mit einer 156-Millionen-Franken-Busse belegt. Weitergehende Massnahmen – wie sie die Motion Birrer-Heimo fordert – sind nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat heute bekanntgegeben, BMW wegen der Behinderung von Direkt- und Parallelimporten zu büssen. Die Busse beträgt 156 Millionen Franken.
Der BWW-Entscheid zeigt, dass das geltende Wettbewerbsrecht Zähne hat. Die WEKO greift ein, falls sie ungerechtfertigte Abschottungen vermutet. Bereits in den Streitfällen um Nikon und Gaba bewies die Wettbewerbsbehörde, dass sie in der Lage ist, entschieden und aktiv vorzugehen. Weitergehende interventionistische Massnahmen, wie sie insbesondere die Motion von SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo fordert, sind daher nicht nötig. Mit ihrem faktischen Kontrahierungszwang will sie einen generellen staatlichen Eingriff in den Wettbewerb. Dies widerspricht unserer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. In dieser hat sich das Wettbewerbsrecht auf die Bekämpfung missbräuchlicher Verhaltensweisen zu beschränken.
economiesuisse steht für einen funktionierenden Wettbewerb ein. Missbräuchliche Marktabschottungen, die zu einem ungerechtfertigten «Preiszuschlag Schweiz» führen, sind im Sinne des Wettbewerbs zu verbieten und von der Wettbewerbskommission konsequent zu verfolgen. Mit dem heutigen Entscheid hat die Wettbewerbsbehörde den Beweis erbracht, dass das geltende schweizerische Wettbewerbsrecht funktioniert. Dies schliesst nicht aus, dass im Rahmen der laufenden Kartellgesetzrevision Anpassungen vorgenommen werden, sofern sie das Wettbewerbsverfahren verbessern bzw. ökonomisch angezeigt sind. Interventionistische staatliche Massnahmen sind aber unbedingt zu unterlassen.