Hände umschliessen BMW-Symbol auf Auto

Gel­ten­des Wett­be­werbs­recht hat Zähne: Die Mo­ti­on Bir­rer-Heimo ist über­flüs­sig

Das Schwei­ze­ri­sche Wett­be­werbs­recht wirkt. Das zeigt eine Reihe von Ent­schei­den der Wett­be­werbs­kom­mis­si­on. Jüngst wurde die Firma BMW für die Be­hin­de­rung von Di­rekt- und Par­al­lel­im­por­ten mit einer 156-Mil­lio­nen-Fran­ken-Busse be­legt. Wei­ter­ge­hen­de Mass­nah­men – wie sie die Mo­ti­on Bir­rer-Heimo for­dert – sind nicht nur über­flüs­sig, son­dern sogar schäd­lich.

​Die Wett­be­werbs­kom­mis­si­on (WEKO) hat heute be­kannt­ge­ge­ben, BMW wegen der Be­hin­de­rung von Di­rekt- und Par­al­lel­im­por­ten zu büs­sen. Die Busse be­trägt 156 Mil­lio­nen Fran­ken.

Der BWW-Ent­scheid zeigt, dass das gel­ten­de Wett­be­werbs­recht Zähne hat. Die WEKO greift ein, falls sie un­ge­recht­fer­tig­te Ab­schot­tun­gen ver­mu­tet. Be­reits in den Streit­fäl­len um Nikon und Gaba be­wies die Wett­be­werbs­be­hör­de, dass sie in der Lage ist, ent­schie­den und aktiv vor­zu­ge­hen. Wei­ter­ge­hen­de in­ter­ven­tio­nis­ti­sche Mass­nah­men, wie sie ins­be­son­de­re die Mo­ti­on von SP-Na­tio­nal­rä­tin Pris­ca Bir­rer-Heimo for­dert, sind daher nicht nötig. Mit ihrem fak­ti­schen Kon­tra­hie­rungs­zwang will sie einen ge­ne­rel­len staat­li­chen Ein­griff in den Wett­be­werb. Dies wi­der­spricht un­se­rer markt­wirt­schaft­li­chen Wett­be­werbs­ord­nung. In die­ser hat sich das Wett­be­werbs­recht auf die Be­kämp­fung miss­bräuch­li­cher Ver­hal­tens­wei­sen zu be­schrän­ken.

eco­no­mie­su­is­se steht für einen funk­tio­nie­ren­den Wett­be­werb ein. Miss­bräuch­li­che Markt­ab­schot­tun­gen, die zu einem un­ge­recht­fer­tig­ten «Preis­zu­schlag Schweiz» füh­ren, sind im Sinne des Wett­be­werbs zu ver­bie­ten und von der Wett­be­werbs­kom­mis­si­on kon­se­quent zu ver­fol­gen. Mit dem heu­ti­gen Ent­scheid hat die Wett­be­werbs­be­hör­de den Be­weis er­bracht, dass das gel­ten­de schwei­ze­ri­sche Wett­be­werbs­recht funk­tio­niert. Dies schliesst nicht aus, dass im Rah­men der lau­fen­den Kar­tell­ge­setz­re­vi­si­on An­pas­sun­gen vor­ge­nom­men wer­den, so­fern sie das Wett­be­werbs­ver­fah­ren ver­bes­sern bzw. öko­no­misch an­ge­zeigt sind. In­ter­ven­tio­nis­ti­sche staat­li­che Mass­nah­men sind aber un­be­dingt zu un­ter­las­sen.