Gerichtssaal

Ge­fah­ren von Sam­mel­kla­gen

Ge­mäss dem Vor­ent­wurf zur Re­vi­si­on der Zi­vil­pro­zess­ord­nung sol­len In­stru­men­te des kol­lek­ti­ven Rechts­schut­zes ein­ge­führt wer­den. Die Ein­füh­rung von solch sys­tem­frem­den In­stru­men­ten ist nicht im Sinne des Wirt­schafts­stand­orts Schweiz. Die Grün­de dazu zeigt eco­no­mie­su­is­se im neuen dos­sier­po­li­tik «Sam­mel­kla­gen: kaum Nut­zen, viele Ge­fah­ren» auf.

Be­reits heute kön­nen er­lit­te­ne Schä­den von Ein­zel­per­so­nen vor Ge­richt ein­ge­klagt wer­den. Die Durch­set­zung von klei­nen Schä­den kann sich für den Ein­zel­nen aus ver­schie­de­nen Grün­den aber teil­wei­se nicht loh­nen. Auch die Durch­set­zung von gros­sen, einer Mehr­zahl von Per­so­nen gleich­zei­tig wi­der­fah­re­nen Schä­den kann Schwie­rig­kei­ten ver­ur­sa­chen. Seit Jah­ren wird daher ver­langt, ver­meint­li­che Lü­cken beim kol­lek­ti­ven Rechts­schutz zu schlies­sen. Das Zi­vil­pro­zess­recht wurde erst 2011 grund­le­gend er­neu­ert. Da­mals war die Ein­füh­rung von Sam­mel­kla­gen nach ein­ge­hen­der Dis­kus­si­on ab­ge­lehnt wor­den, da die be­ste­hen­den Mög­lich­kei­ten der Bün­de­lung von Kla­gen aus­rei­chend seien. Daran hat sich bis heute nichts ge­än­dert.

De­sta­bi­li­sie­rung des Rechts­sys­tems

Der Vor­ent­wurf der ak­tu­el­len Re­vi­si­on der Zi­vil­pro­zess­ord­nung (ZPO) sieht po­si­ti­ve An­pas­sun­gen der be­ste­hen­den Ge­setz­ge­bung vor. In­stru­men­te des kol­lek­ti­ven Rechts­schut­zes sind aber klar ab­zu­leh­nen – im Spe­zi­el­len die im Vor­ent­wurf vor­ge­se­he­nen In­stru­men­te des Grup­pen­ver­gleichs und der Ver­bands­kla­ge auf Scha­den­er­satz. Diese In­stru­men­te be­deu­ten einen Pa­ra­dig­men­wech­sel im Rechts­sys­tem. Sie schies­sen weit über das Ziel hin­aus und füh­ren zur De­sta­bi­li­sie­rung des Rechts­sys­tems. Letzt­lich wür­den neue Ri­si­ko­kos­ten auf Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten ab­ge­wälzt. Guter Kon­su­men­ten­schutz sieht an­ders aus. Ent­spre­chend kri­tisch hatte sich eco­no­mie­su­is­se zu die­sen Punk­ten des ZPO-Vor­ent­wurfs ge­äus­sert.

Vor­schlag des Bun­des­rats er­war­tet

Der Vor­ent­wurf wurde im Früh­jahr 2018 prä­sen­tiert. Die Wirt­schaft be­grüsst die Re­vi­si­on grund­sätz­lich. Ins­be­son­de­re den ver­schie­de­nen tech­ni­schen An­pas­sun­gen, wel­che die Ver­fah­rens­ko­or­di­na­ti­on ver­ein­fa­chen sol­len, sowie der Ein­füh­rung des Be­rufs­ge­heim­nis­schut­zes für Un­ter­neh­mens­ju­ris­ten steht eco­no­mie­su­is­se po­si­tiv ge­gen­über. Die Bot­schaft des Bun­des­rats zur re­vi­dier­ten ZPO wird noch vor Ende 2019 er­war­tet. Im neuen dos­sier­po­li­tik «Sam­mel­kla­gen: kaum Nut­zen, viele Ge­fah­ren» zeigt eco­no­mie­su­is­se auf, wes­we­gen In­stru­men­te des kol­lek­ti­ven Rechts­schut­zes auf jeden Fall ab­zu­leh­nen sind und deren Ein­füh­rung dem Öff­nen der Büch­se der Pan­do­ra gleich­kä­me.

 

Zum neuen dos­sier­po­li­tik: Sam­mel­kla­gen