Gefahren von Sammelklagen
Gemäss dem Vorentwurf zur Revision der Zivilprozessordnung sollen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Einführung von solch systemfremden Instrumenten ist nicht im Sinne des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die Gründe dazu zeigt economiesuisse im neuen dossierpolitik «Sammelklagen: kaum Nutzen, viele Gefahren» auf.
Bereits heute können erlittene Schäden von Einzelpersonen vor Gericht eingeklagt werden. Die Durchsetzung von kleinen Schäden kann sich für den Einzelnen aus verschiedenen Gründen aber teilweise nicht lohnen. Auch die Durchsetzung von grossen, einer Mehrzahl von Personen gleichzeitig widerfahrenen Schäden kann Schwierigkeiten verursachen. Seit Jahren wird daher verlangt, vermeintliche Lücken beim kollektiven Rechtsschutz zu schliessen. Das Zivilprozessrecht wurde erst 2011 grundlegend erneuert. Damals war die Einführung von Sammelklagen nach eingehender Diskussion abgelehnt worden, da die bestehenden Möglichkeiten der Bündelung von Klagen ausreichend seien. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Destabilisierung des Rechtssystems
Der Vorentwurf der aktuellen Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) sieht positive Anpassungen der bestehenden Gesetzgebung vor. Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes sind aber klar abzulehnen – im Speziellen die im Vorentwurf vorgesehenen Instrumente des Gruppenvergleichs und der Verbandsklage auf Schadenersatz. Diese Instrumente bedeuten einen Paradigmenwechsel im Rechtssystem. Sie schiessen weit über das Ziel hinaus und führen zur Destabilisierung des Rechtssystems. Letztlich würden neue Risikokosten auf Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Guter Konsumentenschutz sieht anders aus. Entsprechend kritisch hatte sich economiesuisse zu diesen Punkten des ZPO-Vorentwurfs geäussert.
Vorschlag des Bundesrats erwartet
Der Vorentwurf wurde im Frühjahr 2018 präsentiert. Die Wirtschaft begrüsst die Revision grundsätzlich. Insbesondere den verschiedenen technischen Anpassungen, welche die Verfahrenskoordination vereinfachen sollen, sowie der Einführung des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen steht economiesuisse positiv gegenüber. Die Botschaft des Bundesrats zur revidierten ZPO wird noch vor Ende 2019 erwartet. Im neuen dossierpolitik «Sammelklagen: kaum Nutzen, viele Gefahren» zeigt economiesuisse auf, weswegen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes auf jeden Fall abzulehnen sind und deren Einführung dem Öffnen der Büchse der Pandora gleichkäme.