Fal­sche Ver­spre­chen bei der Erb­schafts­steu­er

Der Count­down läuft. Am 14. Juni stim­men wir über die Erb­schafts­steu­er­initia­ti­ve ab. Die Vor­la­ge schafft zahl­rei­che Pro­ble­me und löst kein ein­zi­ges. Dass sie zum KMU-Kil­ler wird, haben in­zwi­schen auch die In­iti­an­ten er­kannt. Mit immer hö­he­ren Steu­er­frei­gren­zen für Un­ter­neh­men ver­su­chen sie, den ver­hee­ren­den Kon­struk­ti­ons­feh­ler ver­zwei­felt zu kor­ri­gie­ren und das Stimm­volk zu kö­dern.

Waren es ur­sprüng­lich deren acht, dann 20, so sind es in­zwi­schen 50 Mil­lio­nen Fran­ken, die bei einer Un­ter­neh­mens­über­ga­be mit einem re­du­zier­ten Steu­er­satz ver­erbt wer­den kön­nen – ein­zel­ne Ex­po­nen­ten spre­chen gar von 100 Mil­lio­nen Fran­ken. Was die In­iti­an­ten ver­schwei­gen: Wer sein Un­ter­neh­men nicht zehn lange Jahre in der bis­he­ri­gen Form wei­ter­füh­ren kann oder will, be­kommt die volle Höhe der Steu­er zu spü­ren. Das heisst rück­wir­ken­de Re­duk­ti­on der Frei­gren­ze auf 2 Mil­lio­nen Fran­ken und nach­träg­li­che Er­hö­hung der Steu­er­be­las­tung auf 20 Pro­zent. Über Un­ter­neh­mern und ihren Fa­mi­li­en hängt also, einem Da­mo­kles­schwert gleich, wäh­rend zehn Jah­ren eine la­ten­te Steu­er­last. Diese schränkt sie in ihren un­ter­neh­me­ri­schen Mög­lich­kei­ten er­heb­lich ein. Be­zah­len wer­den diese Un­si­cher­heit letzt­lich auch die Ar­beit­neh­men­den, weil we­ni­ger in­ves­tiert und bei den Ar­beits­plät­zen Zu­rück­hal­tung geübt wird.

Was die In­iti­an­ten eben­falls nicht sagen: je höher die Frei­gren­ze, desto ge­rin­ger ist das Steu­er­auf­kom­men und desto we­ni­ger Geld wird neu in die AHV flies­sen. Die Kan­to­ne wer­den das Nach­se­hen haben und mit Min­der­ein­nah­men aus­kom­men müs­sen. Wer diese Min­der­ein­nah­men wie­der aus­glei­chen wird ist klar: die Steu­er­zah­len­den. Das Heils­ver­spre­chen wird so zum rui­nö­sen Bu­me­rang.