Falsche Versprechen bei der Erbschaftssteuer
Waren es ursprünglich deren acht, dann 20, so sind es inzwischen 50 Millionen Franken, die bei einer Unternehmensübergabe mit einem reduzierten Steuersatz vererbt werden können – einzelne Exponenten sprechen gar von 100 Millionen Franken. Was die Initianten verschweigen: Wer sein Unternehmen nicht zehn lange Jahre in der bisherigen Form weiterführen kann oder will, bekommt die volle Höhe der Steuer zu spüren. Das heisst rückwirkende Reduktion der Freigrenze auf 2 Millionen Franken und nachträgliche Erhöhung der Steuerbelastung auf 20 Prozent. Über Unternehmern und ihren Familien hängt also, einem Damoklesschwert gleich, während zehn Jahren eine latente Steuerlast. Diese schränkt sie in ihren unternehmerischen Möglichkeiten erheblich ein. Bezahlen werden diese Unsicherheit letztlich auch die Arbeitnehmenden, weil weniger investiert und bei den Arbeitsplätzen Zurückhaltung geübt wird.
Was die Initianten ebenfalls nicht sagen: je höher die Freigrenze, desto geringer ist das Steueraufkommen und desto weniger Geld wird neu in die AHV fliessen. Die Kantone werden das Nachsehen haben und mit Mindereinnahmen auskommen müssen. Wer diese Mindereinnahmen wieder ausgleichen wird ist klar: die Steuerzahlenden. Das Heilsversprechen wird so zum ruinösen Bumerang.