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Er­wei­te­rungs­bei­trag: Wirt­schaft ver­langt Fort­schrit­te in den bi­la­te­ra­len Ver­hand­lun­gen

Der Bun­des­rat hat heute die Ver­nehm­las­sung zur Um­set­zung des Er­wei­te­rungs­bei­trags an die EU-Mit­glied­staa­ten in Mit­tel- und Ost­eu­ro­pa er­öff­net. Die­ser Ent­scheid ist zeit­lich und in­halt­lich rich­tig. Die Wirt­schaft ver­langt aber Fort­schrit­te bei den lau­fen­den Ver­hand­lun­gen mit der EU. Der Er­wei­te­rungs­bei­trag ist in die­sem Kon­text wich­tig.

Die Schweiz hat sich seit 2008 mit ins­ge­samt 1,3 Mil­li­ar­den Fran­ken an ver­schie­de­nen Pro­jek­ten zur Ver­rin­ge­rung der wirt­schaft­li­chen und so­zia­len Un­gleich­heit in der er­wei­ter­ten EU be­tei­ligt. Die Fort­füh­rung die­ser Un­ter­stüt­zung, ins­be­son­de­re in den Be­rei­chen Be­rufs­bil­dung und Mi­gra­ti­on, ist auch im In­ter­es­se der Schweiz. Sie kann ihr Know-how ein­brin­gen und da­durch zu einer po­si­ti­ven wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung bei­tra­gen. Denn in den be­trof­fe­nen Län­dern und Be­rei­chen be­steht ein er­heb­li­ches wirt­schaft­li­ches Auf­hol­po­ten­zi­al. Davon pro­fi­tie­ren auch Schwei­zer Un­ter­neh­men.

Wirt­schaft er­war­tet wei­te­re Fort­schrit­te in den lau­fen­den Ver­hand­lun­gen

An der nun er­öff­ne­ten Ver­nehm­las­sung zur Um­set­zung einer neuen Tran­che die­ses Er­wei­te­rungs­bei­trags für wei­te­re zehn Jahre ab 2018/19 wird sich die Wirt­schaft be­tei­li­gen. Mit der Vor­be­rei­tung des Er­wei­te­rungs­bei­trags stellt die Schweiz nicht nur die Be­reit­schaft zur Un­ter­stüt­zung der ost­eu­ro­päi­schen EU-Mit­glied­staa­ten unter Be­weis, son­dern sorgt auch für ein güns­ti­ges Klima bei den Ver­hand­lun­gen in den wich­ti­gen drei Be­rei­chen Strom, Markt­zu­gang und For­schung. Eben­so sind Fort­schrit­te bei der Äqui­va­lenza­n­er­ken­nung im Fi­nanz­markt­be­reich zu er­war­ten. An­ge­sichts der wirt­schaft­li­chen Be­deu­tung des eu­ro­päi­schen Bin­nen­mark­tes für die Schweiz sind die Ver­hand­lun­gen zügig fort­zu­set­zen.