Erweiterungsbeitrag: Wirtschaft verlangt Fortschritte in den bilateralen Verhandlungen
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrags an die EU-Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa eröffnet. Dieser Entscheid ist zeitlich und inhaltlich richtig. Die Wirtschaft verlangt aber Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen mit der EU. Der Erweiterungsbeitrag ist in diesem Kontext wichtig.
Die Schweiz hat sich seit 2008 mit insgesamt 1,3 Milliarden Franken an verschiedenen Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit in der erweiterten EU beteiligt. Die Fortführung dieser Unterstützung, insbesondere in den Bereichen Berufsbildung und Migration, ist auch im Interesse der Schweiz. Sie kann ihr Know-how einbringen und dadurch zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Denn in den betroffenen Ländern und Bereichen besteht ein erhebliches wirtschaftliches Aufholpotenzial. Davon profitieren auch Schweizer Unternehmen.
Wirtschaft erwartet weitere Fortschritte in den laufenden Verhandlungen
An der nun eröffneten Vernehmlassung zur Umsetzung einer neuen Tranche dieses Erweiterungsbeitrags für weitere zehn Jahre ab 2018/19 wird sich die Wirtschaft beteiligen. Mit der Vorbereitung des Erweiterungsbeitrags stellt die Schweiz nicht nur die Bereitschaft zur Unterstützung der osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten unter Beweis, sondern sorgt auch für ein günstiges Klima bei den Verhandlungen in den wichtigen drei Bereichen Strom, Marktzugang und Forschung. Ebenso sind Fortschritte bei der Äquivalenzanerkennung im Finanzmarktbereich zu erwarten. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des europäischen Binnenmarktes für die Schweiz sind die Verhandlungen zügig fortzusetzen.