Ernährungssouveränität: NEIN zu staatlicher Planwirtschaft und Abschottung

Die Volksinitiative «für Ernährungssouveränität» der linken Bauerngewerkschaft Uniterre möchte den Staat zu weitreichenden planwirtschaftlichen Eingriffen und einer noch stärkeren Abschottung des Schweizer Agrarmarktes verpflichten. Dies würde zu teureren Preisen und weniger Auswahl führen. Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft, sowie der Tourismus- und Gastronomiebranche, und schnürt die Bauern in ein enges staatliches Korsett. Zusätzliche Zölle und Importbeschränkungen gefährden den Marktzugang für die Schweizer Exportindustrie.

Am 23. September 2018 werden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative «für Ernährungssouveränität» der Bauerngewerkschaft Uniterre abstimmen. Die Initiative will die heimische Landwirtschaft durch kostspielige planwirtschaftliche Staatseingriffe und einen höheren Grenzschutz vor ausländischer Konkurrenz abschotten.

NEIN zum Rückschritt und Planwirtschaft

economiesuisse lehnt die radikale Volksinitiative ab. Eine Abkehr von der geltenden Agrarpolitik die grundsätzlich eine auf den Markt ausgerichtete Landwirtschaft vorsieht, ist der falsche Weg. Der vorgeschlagene Paradigmenwechsel hin zu einer staatlichen Planwirtschaft hätte einschneidende Auswirkungen auf die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft (Bauern, Lebensmittelindustrie, Detailhandel). Die unternehmerische Freiheit sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit würden massiv eingeschränkt. Die staatlichen Markteingriffe würden die Preisdifferenz zu den Nachbarländern weiter erhöhen. Konsumenten würden unter steigenden Preisen bei geringerer Angebotsvielfalt leiden und müssten für den Strukturerhalt in der Landwirtschaft höhere Steuern bezahlen. Darunter würden auch die Tourismus- und Gastronomiebranche leiden.

Die radikale Initiative nimmt Konsumenten, Steuerzahler und Wirtschaft in Geisselhaft

Exportindustrie betroffen

Primär trifft die Initiative die Ernährungswirtschaft. Indirekt ist jedoch die gesamte Exportindustrie betroffen, da die Initiative internationales Handelsrecht verletzt. Bestehende Freihandelsabkommen (wie z.B. mit Kanada) aber auch künftige Abkommen (z.B. Mercosur) wären gefährdet. Konkret fordert die Initiative, dass der Bund zur «Förderung einer Produktion unter sozialen und ökologischen Bedingungen, die den schweizerischen Normen entsprechen, Zölle auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln erhebt oder deren Einfuhr verbietet». Im Gegensatz zur heutigen Regelung hat der Bund keine Rücksicht auf internationales Handelsrecht zu nehmen. Einen solchen protektionistischen Schritt kann sich die Schweiz mit ihrer Exportabhängigkeit nicht leisten. Die Annahme der Initiative liesse Rechtsunsicherheiten und Handelsstreitigkeiten entstehen.

Illusorische Forderungen

Die extreme Volksinitiative will nicht nur einen höheren Grenzschutz, sondern einen kompletten Richtungswechsel in der Agrarpolitik. Dazu erhält der Bundesrat eine Reihe von Aufträge und neuen Kompetenzen, die letztlich das regulatorische Korsett für die Schweizer Landwirte weiter zuschnürt:

  • Die Förderung einer bäuerlichen, vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft (Art. 104c, Abs. 1)
  • Erhöhung der Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft (Art. 104c, Abs. 3a)
  • Schutz des Kulturlandes (Art. 104c, Abs. 3b)
  • Erlass und Überwachung staatlicher Arbeitsbedingungen (Art. 104c, Abs. 6)
  • Neue Subventionen für Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen (Art. 104c, Abs. 5c)
  • Einführung einer staatlichen Preis- und Mengensteuerung (Art. 104c, Abs. 7)
  • Erhebung zusätzlicher Zölle auf nicht nachhaltig produzierte Lebensmittel sowie Erlass von Importverboten (Art. 104c, Abs. 8)
  • Staatliche Gewährleistung des Rechts auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut für die Bauern (Art. 104c, Abs. 3c)
  • Verbot der Gentechnik (Art. 104c, Abs. 4) - Verbot von Exportsubventionen (Art. 104c, Abs. 9)

Auch wenn die Initiative im Kern einen Richtungswechsel zu mehr Planwirtschaft in der Agrarpolitik fordert, enthält sie auch Forderungen, die in der heutigen Agrarpolitik bereits berücksichtigt sind. So etwa die Förderung einer bäuerlichen, vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft, den Schutz des Kulturlandes oder das Verbot von Exportsubventionen ab 2019.

 

Volk und Stände entscheiden am 23. September 2018 parallel auch über die «Fair-Food-Initiative» der Grünen Partei. Erfahren Sie mehr in unserem Dossierpolitik.