Erfolgreiche Steuerreform beendet den Steuerstreit
Die EU-Finanzminister haben die Schweiz von der «grauen Liste» gestrichen. Die Schweiz bleibt derweil einer der attraktivsten Steuerstandorte.
Ein wesentliches Ziel der Reform der Firmenbesteuerung lag darin, internationale Steuerstandards einzuhalten. Dieses Ziel ist erfüllt. Das Schweizer Steuersystem gilt nun definitiv als akzeptiert. Während die OECD die gelungene Reform bereits im Juli 2019 in ihrer Liste der Steuerregimes anerkannte, folgte nun auch die EU. Die Schweiz wurde von der «grauen Liste» der Drittstaaten mit als schädlich eingestuften Steuerregimes gestrichen. Auf diese war die Schweiz nach der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III geraten, weil sie ihre Zusicherung, die Steuerregeln an den Standards der OECD auszurichten, nicht einhalten konnte. Damit drohten Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland fiskalische Sanktionen und Doppelbesteuerungen. economiesuisse hatte sich deshalb stark für die schnelle Nachfolgelösung eingesetzt. Das hat sich nun ausgezahlt.
Mehrheit der Kantone setzt die Reform auf den 1. Januar 2020 um
Als weiteres zentrales Ziel der Steuerreform sollte die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten werden. Zu diesem Zweck erhielten die Kantone finanzielle Mittel sowie steuerpolitische Werkzeuge. Wie sich nun zeigt, werden diese rege genutzt. Zwölf Kantone haben die Umsetzungsvorlagen bereits definitiv beschlossen (BS, GL, GE, FR, SG, NE, SZ, LU, ZH, ZG, OW, SH). Fünf weitere Kantonsparlamente haben die Vorlage fertig beraten. In UR, NW und BL stehen noch Volksabstimmungen an, in AG und GR wurde bisher kein Referendum ergriffen. Auch diese Kantone dürften die Vorlage auf den 1. Januar 2020 umsetzen können.
Die Projekte sind dabei sehr unterschiedlich ausgestaltet und gezielt auf die jeweilige kantonale Ausgangslage abgestimmt. Als Kompensation für die Abschaffung der Sonderbesteuerung senken viele Kantone den allgemeinen Gewinnsteuersatz. Die Steuersätze nähern sich mehrheitlich dem international wettbewerbsfähigen Bereich von 12 bis 15 Prozent an. Ergänzend werden aber auch die neuen Sondermassnahmen wie die Patentbox und der Abzug für Forschung und Entwicklung implementiert. Zentral sind diese Massnahmen für Kantone, die auf einem höheren Gewinnsteuerniveau verbleiben. Die Strategie, die Umsetzung den Kantonen zu überlassen, hat sich ausgezahlt. Die Kantone finden wirksame und mehrheitsfähige Lösungen. Die Schweiz bleibt absehbar einer der weltweit attraktivsten Steuerstandorte.
Ausruhen kann sich die Schweiz aber nicht. Mit den internationalen Entwicklungen im Bereich der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft stehen die nächsten Herausforderungen vor der Tür. «Graue» und «schwarze Listen» stehen diesbezüglich zwar weniger im Vordergrund, aber die Schweiz muss sich rasch überlegen, wie sie sich auf neue Entwicklungen einstellt. Andernfalls droht Steuersubstrat verloren zu gehen.