CO2

Das neue CO2-Gesetz ist wirksam und vernünftig

Nach dem Nein der Bevölkerung im Sommer 2021, hat das Parlament der Neuauflage des CO2-Gesetzes in dieser Session zugestimmt. Es ist ihm gelungen, eine ausgeglichene Vorlage zu verabschieden. Das neue Gesetz zeigt, wie mehrheitsfähige und wirksame Klimapolitik auch ohne Symbolpolitik und unrealistische Forderungen geht. Das erfolgreiche Instrument der Zielvereinbarungen mit Verminderungsverpflichtungen steht mit dem neuen Gesetz endlich grundsätzlich allen Unternehmen zur Verfügung. Die Stärken des neuen Gesetzes sind, dass keine neuen Abgaben wie die Flugticketabgabe und auch keine Erhöhung der CO2-Abgabe geplant sind.

Mit der CO2-Vorlage von 2021 wäre die Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen angehoben worden und auf Abflüge aus der Schweiz hätte man neu eine Flugticketabgabe erhoben. Für eine deutliche Mehrheit im Parlament war das Abstimmungsresultat ein Debakel. Vermutlich war die Vorlage überladen und das Stimmvolk wollte keine zusätzlichen finanziellen Belastungen und Verbote.

Nun hat das Parlament die Neuauflage einer Revision des CO2-Gesetzes in der Frühjahrssession 2024 verabschiedet. Dabei galt es einen Kompromiss zu gestalten, der einerseits wirksam ist, die im Klimaschutzgesetz verankerten Meilensteine umsetzt und andererseits mehrheitsfähig ist. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies nur mit einem klaren Fokus auf Anreize und Innovation sowie dem Verzicht auf eine einschneidende Verbotskultur möglich. Ebenso wurden höhere oder neue Abgaben vermieden.

Das neue CO2-Gesetz ist ausgeglichen und mehrheitsfähig

Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 und unterstützt auch die Revision des CO2-Gesetzes. Dies ist eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu Netto-Null bis 2050. Mit dem revidierten Gesetz soll eine Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 in erster Linie mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Es ist dem Parlament gelungen, eine ausgeglichene und mehrheitsfähige Vorlage zu verabschieden. Das Gesetz ist vernünftig und erteilt radikalen Forderungen eine Absage. Es baut auf bewährten Instrumenten auf und führt diese fort. Es ist folgerichtig, dass keine neuen oder höheren Abgaben und auch keine Verbote geplant sind. Damit scheint die Gefahr eines erneuten Referendums gebannt, oder hätte in einer Abstimmung kaum eine Chance. Mit diesem Gesetz wird einerseits dem politischen Willen des Volkes Rechnung getragen und andererseits die erfolgreiche Klimapolitik der Schweiz fortgeführt.

Wirtschaft kann ihre Wirkung verstärken

Die Industrie konnte im Vergleich zum Referenzjahr 1990 den Treibhausgasausstoss bis 2021 um 34 Prozent reduzieren, was der stärksten Reduktion aller Sektoren entspricht. Voraussetzung für diese Leistung waren die wirksamen Instrumente des CO2-Gesetzes, insbesondere die Möglichkeit für Firmen, Emissionsminderungs-verpflichtungen mittels Zielvereinbarungen mit dem Bund abzuschliessen und so einen individuell angepassten Absenkpfad zu verfolgen. Von dieser Möglichkeit haben bis heute rund 4600 Unternehmen Gebrauch gemacht, viele davon KMU. Mit dem neuen CO2-Gesetz kann diese Reduktion verstärkt werden, da das erfolgreiche Instrument der Verminderungsverpflichtungen ausgebaut wird und neu grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie bis anhin nur bestimmte Branchen Zugang dazu erhalten. Das ist smarte Politik, weil man damit Anreize für wirksame Massnahmen schafft, die Kosten eindämmt und die Wettbewerbsfähigkeit beibehält. Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss sind weiterhin im Emissionshandelssystem eingebunden.

Keine Erhöhung der CO2-Abgabe und keine Flugticketabgabe

Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird nicht erhöht und bleibt bei 120 CHF pro Tonne CO2. Dies wird befürwortet, denn damit werden Haushalte und Unternehmen nicht noch mehr mit zusätzlichen Abgaben belastet. Dabei begrüsst die Wirtschaft, dass auch die vom Bundesrat geplante Erhöhung der Teilzweckbindung dieser Abgabe nicht umgesetzt wird. Damit können Doppelspurigkeiten und Überinvestitionen im Gebäudebereich vermieden werden, die sich mit dem Klimaschutzgesetz ergeben hätten.

Mit der Revision wird es nun keine allgemeine Flugticketabgabe geben. Auch eine Abgabe pro Flug mit Business- oder Privatjets haben beide Kammern abgelehnt. Im Flugverkehr müssen in der Schweiz getanktem Kerosin neu erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Dies soll im Einklang mit der EU geschehen. Die Emissionen der Luftfahrt lassen sich durch eine mit Europa abgestimmte Beimischquote für erneuerbare Treibstoffe am besten reduzieren.