CO2

Das neue CO2-Ge­setz ist wirk­sam und ver­nünf­tig

Nach dem Nein der Be­völ­ke­rung im Som­mer 2021, hat das Par­la­ment der Neu­auf­la­ge des CO2-Ge­set­zes in die­ser Ses­si­on zu­ge­stimmt. Es ist ihm ge­lun­gen, eine aus­ge­gli­che­ne Vor­la­ge zu ver­ab­schie­den. Das neue Ge­setz zeigt, wie mehr­heits­fä­hi­ge und wirk­sa­me Kli­ma­po­li­tik auch ohne Sym­bol­po­li­tik und un­rea­lis­ti­sche For­de­run­gen geht. Das er­folg­rei­che In­stru­ment der Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit Ver­min­de­rungs­ver­pflich­tun­gen steht mit dem neuen Ge­setz end­lich grund­sätz­lich allen Un­ter­neh­men zur Ver­fü­gung. Die Stär­ken des neuen Ge­set­zes sind, dass keine neuen Ab­ga­ben wie die Flug­ti­cket­abga­be und auch keine Er­hö­hung der CO2-Ab­ga­be ge­plant sind.

Mit der CO2-Vor­la­ge von 2021 wäre die Len­kungs­ab­ga­be auf fos­si­len Brenn­stof­fen an­ge­ho­ben wor­den und auf Ab­flü­ge aus der Schweiz hätte man neu eine Flug­ti­cket­abga­be er­ho­ben. Für eine deut­li­che Mehr­heit im Par­la­ment war das Ab­stim­mungs­re­sul­tat ein De­ba­kel. Ver­mut­lich war die Vor­la­ge über­la­den und das Stimm­volk woll­te keine zu­sätz­li­chen fi­nan­zi­el­len Be­las­tun­gen und Ver­bo­te.

Nun hat das Par­la­ment die Neu­auf­la­ge einer Re­vi­si­on des CO2-Ge­set­zes in der Früh­jahrs­ses­si­on 2024 ver­ab­schie­det. Dabei galt es einen Kom­pro­miss zu ge­stal­ten, der ei­ner­seits wirk­sam ist, die im Kli­ma­schutz­ge­setz ver­an­ker­ten Mei­len­stei­ne um­setzt und an­de­rer­seits mehr­heits­fä­hig ist. Aus Sicht der Wirt­schaft ist dies nur mit einem kla­ren Fokus auf An­rei­ze und In­no­va­ti­on sowie dem Ver­zicht auf eine ein­schnei­den­de Ver­bots­kul­tur mög­lich. Eben­so wur­den hö­he­re oder neue Ab­ga­ben ver­mie­den.

Das neue CO2-Ge­setz ist aus­ge­gli­chen und mehr­heits­fä­hig

Die Wirt­schaft be­kennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 und un­ter­stützt auch die Re­vi­si­on des CO2-Ge­set­zes. Dies ist eine wei­te­re wich­ti­ge Etap­pe auf dem Weg zu Netto-Null bis 2050. Mit dem re­vi­dier­ten Ge­setz soll eine Hal­bie­rung der CO2-Emis­sio­nen bis 2030 in ers­ter Linie mit Mass­nah­men im In­land er­reicht wer­den. Es ist dem Par­la­ment ge­lun­gen, eine aus­ge­gli­che­ne und mehr­heits­fä­hi­ge Vor­la­ge zu ver­ab­schie­den. Das Ge­setz ist ver­nünf­tig und er­teilt ra­di­ka­len For­de­run­gen eine Ab­sa­ge. Es baut auf be­währ­ten In­stru­men­ten auf und führt diese fort. Es ist fol­ge­rich­tig, dass keine neuen oder hö­he­ren Ab­ga­ben und auch keine Ver­bo­te ge­plant sind. Damit scheint die Ge­fahr eines er­neu­ten Re­fe­ren­dums ge­bannt, oder hätte in einer Ab­stim­mung kaum eine Chan­ce. Mit die­sem Ge­setz wird ei­ner­seits dem po­li­ti­schen Wil­len des Vol­kes Rech­nung ge­tra­gen und an­de­rer­seits die er­folg­rei­che Kli­ma­po­li­tik der Schweiz fort­ge­führt.

Wirt­schaft kann ihre Wir­kung ver­stär­ken

Die In­dus­trie konn­te im Ver­gleich zum Re­fe­renz­jahr 1990 den Treib­haus­gas­aus­stoss bis 2021 um 34 Pro­zent re­du­zie­ren, was der stärks­ten Re­duk­ti­on aller Sek­to­ren ent­spricht. Vor­aus­set­zung für diese Leis­tung waren die wirk­sa­men In­stru­men­te des CO2-Ge­set­zes, ins­be­son­de­re die Mög­lich­keit für Fir­men, Emis­si­ons­min­de­rungs-ver­pflich­tun­gen mit­tels Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit dem Bund ab­zu­schlies­sen und so einen in­di­vi­du­ell an­ge­pass­ten Ab­senk­pfad zu ver­fol­gen. Von die­ser Mög­lich­keit haben bis heute rund 4600 Un­ter­neh­men Ge­brauch ge­macht, viele davon KMU. Mit dem neuen CO2-Ge­setz kann diese Re­duk­ti­on ver­stärkt wer­den, da das er­folg­rei­che In­stru­ment der Ver­min­de­rungs­ver­pflich­tun­gen aus­ge­baut wird und neu grund­sätz­lich alle Un­ter­neh­men und nicht wie bis anhin nur be­stimm­te Bran­chen Zu­gang dazu er­hal­ten. Das ist smar­te Po­li­tik, weil man damit An­rei­ze für wirk­sa­me Mass­nah­men schafft, die Kos­ten ein­dämmt und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit bei­be­hält. Un­ter­neh­men mit sehr hohem CO2-Aus­stoss sind wei­ter­hin im Emis­si­ons­han­dels­sys­tem ein­ge­bun­den.

Keine Er­hö­hung der CO2-Ab­ga­be und keine Flug­ti­cket­abga­be

Die CO2-Ab­ga­be auf Brenn­stof­fen wird nicht er­höht und bleibt bei 120 CHF pro Tonne CO2. Dies wird be­für­wor­tet, denn damit wer­den Haus­hal­te und Un­ter­neh­men nicht noch mehr mit zu­sätz­li­chen Ab­ga­ben be­las­tet. Dabei be­grüsst die Wirt­schaft, dass auch die vom Bun­des­rat ge­plan­te Er­hö­hung der Teil­zweck­bin­dung die­ser Ab­ga­be nicht um­ge­setzt wird. Damit kön­nen Dop­pel­spu­rig­kei­ten und Über­in­ves­ti­tio­nen im Ge­bäu­de­be­reich ver­mie­den wer­den, die sich mit dem Kli­ma­schutz­ge­setz er­ge­ben hät­ten.

Mit der Re­vi­si­on wird es nun keine all­ge­mei­ne Flug­ti­cket­abga­be geben. Auch eine Ab­ga­be pro Flug mit Busi­ness- oder Pri­vat­jets haben beide Kam­mern ab­ge­lehnt. Im Flug­ver­kehr müs­sen in der Schweiz ge­tank­tem Ke­ro­sin neu er­neu­er­ba­re Treib­stof­fe bei­ge­mischt wer­den. Dies soll im Ein­klang mit der EU ge­sche­hen. Die Emis­sio­nen der Luft­fahrt las­sen sich durch eine mit Eu­ro­pa ab­ge­stimm­te Bei­misch­quo­te für er­neu­er­ba­re Treib­stof­fe am bes­ten re­du­zie­ren.