CO2

CO2-Verordnung: Stossrichtung gut – Anpassungen dennoch nötig

Die heute zur Anhörung veröffentlichte Verordnung zum CO2-Gesetz nimmt erfreulicherweise die Anliegen der Wirtschaft auf. Dennoch braucht es weitere Verbesserungen, damit die Vorlage wirtschaftsverträglicher wird.

Das Reduktionsziel liegt für die Wirtschaft – wie von Parlament und Bundesrat bestätigt – bei einer Einsparung von 800'000 Tonnen CO2 bis 2020. Im Weiteren werden von den Unternehmen keine unwirtschaftlichen Massnahmen verlangt und auch die Anrechenbarkeit von ausländischen Zertifikaten entspricht den Forderungen der Wirtschaft.

Allerdings hat die heute präsentierte Verordnung zum revidierten CO2-Gesetz auch Schattenseiten: Der Vollzugsaufwand wird beträchtlich sein, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wird dies zu deutlich mehr administrativem Aufwand führen. Für die grossen Emittenten, die in Zukunft dem Emissionshandelssystem unterstellt werden, wird die direkte Übernahme der EU-Benchmarks eine bedeutende Hypothek werden. Ohne Anpassungen an die schweizerischen Rahmenbedingungen werden es die inländischen Unternehmen deutlich schwerer haben als die Konkurrenz im EU-Raum.

Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds (Konjunkturabschwächung, starker Franken) sollten keine zusätzlichen Hindernisse für den Werkplatz Schweiz errichtet werden. Denn gerade diese Firmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz ihre klimapolitischen Verpflichtungen einhalten kann.

economiesuisse wird sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass die Verordnung wirtschaftsverträglicher wird, ohne dabei die Ziele der neuen Klimapolitik infrage zu stellen.