Breit getragene Steuerreform im Interesse der Schweiz
Die eidgenössischen Räte haben heute in der Schlussabstimmung einer breit abgestützten Lösung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) deutlich zugestimmt. economiesuisse unterstützt das Beratungsergebnis, auch wenn dieses nicht in allen Punkten vollumfänglich den Positionen der Wirtschaft entspricht. Die Reform stellt die Rechtssicherheit im Bereich der Unternehmensbesteuerung wieder her. Damit ist sie im Interesse der Schweiz und ihrer Wirtschaft.
Die beschlossene Vorlage orientiert sich sehr eng an den Vorgaben der Kantone. Begrenzungen bei den neuen Steuerinstrumenten halten den Steuerwettbewerb auf heutigem Niveau, und dank dem finanziellen Beitrag des Bundes verfügen die Kantone über jenen Handlungsspielraum, den sie nach der Abschaffung der Sonderbesteuerung benötigen. Die Vorlage konzentriert sich vor allem auf Massnahmen, die für den Standort Schweiz in der aktuellen Situation unabdingbar sind. economiesuisse hat diese Fokussierung von Beginn weg mitgetragen und deshalb auf ebenfalls wichtige, unmittelbar aber weniger dringliche Massnahmen verzichtet. Die USR III will nicht neue Steuerprivilegien schaffen, sondern eine massive steuerliche Verschlechterung mit gravierenden volkswirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz verhindern. Dieses Ziel kann die Vorlage aus Sicht einer breiten Mehrheit von Parteien, Bundesrat, Kantonen und Wirtschaft erfüllen. Die USR III ist damit effektiv und zugleich ausgewogen.
Fahrlässiges Spiel mit dem Feuer
Ein Referendum gegen die Reform wäre unverständlich. Es wäre ein destruktiver Angriff auf eine dank Zugeständnissen von allen Seiten in einem jahrelangen Prozess zustande gekommene Lösung, die in einem neuen Anlauf zudem kaum anders aussehen würde. Angesichts der drohenden Konsequenzen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ist die Ablehnung dieser Vorlage schlicht fahrlässig.
Betreffs des Einbezugs der Dividendenbesteuerung erwartet economiesuisse, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung der Dividenden gemildert bleibt. Eine erneute Überbelastung von KMU-Unternehmen und Familiengesellschaften lehnt der Wirtschaftsdachverband ab und fordert die Kantone auf, bei der Anpassung ihrer Steuerstrategien entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören nebst der zinsbereinigten Gewinnsteuer die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze sowie weitere steuerliche Massnahmen, die im Rahmen der USR III eingeführt werden.