At­trak­ti­ver Steu­er­stand­ort Schweiz

In der Schweiz sind die Ein­nah­men aus der Ein­kom­mens­steu­er und aus den Un­ter­neh­mens­steu­ern die mit Ab­stand wich­tigs­ten Fi­nan­zie­rungs­quel­len der Staats­tä­tig­keit. Bei bei­den Steu­ern kommt eine Min­der­heit der Steu­er­pflich­ti­gen für den Haupt­teil der Er­trä­ge auf.
​Die Sta­tis­tik der Steu­er­ver­wal­tung zeigt, dass bei der Ein­kom­mens­steu­er in den ver­gan­ge­nen zwei Jahr­zehn­ten sämt­li­che Ein­kom­mens­klas­sen, be­son­ders die un­te­ren Ein­kom­men sowie die Fa­mi­li­en, steu­er­lich ent­las­tet wur­den. Zwar konn­ten die Ef­fek­te der Teue­rung nur unter Zu­hil­fe­nah­me von An­nah­men (zum Bei­spiel dar­über, wie sich die Ver­tei­lung in­ner­halb der Ein­kom­mens­klas­sen ent­wi­ckelt re­spek­ti­ve wie sie sich ver­scho­ben hat) an­nä­he­rungs­wei­se ge­schätzt wer­den. Ent­spre­chen­de An­sät­ze be­stä­ti­gen aber die sta­tis­ti­sche Aus­sa­ge.

Die Ein­nah­men aus Un­ter­neh­mens­steu­ern und Ar­beit­ge­ber­bei­trä­gen für die So­zi­al­ver­si­che­run­gen haben in den letz­ten 25 Jah­ren im Ver­gleich zum Wirt­schafts­wachs­tum und den üb­ri­gen Staats­ein­nah­men über­pro­por­tio­nal stark zu­ge­nom­men. Zum Er­halt des Steu­er­sub­strats und der Ar­beits­plät­ze in un­se­rem Land muss der At­trak­ti­vi­tät des Un­ter­neh­mens­stand­orts Schweiz des­halb Sorge ge­tra­gen wer­den.