An­ti­zy­kli­scher Ka­pi­tal­puf­fer: kein All­heil­mit­tel

Die Ban­ken müs­sen ab Sep­tem­ber die­ses Jah­res mehr Ei­gen­ka­pi­tal auf Hy­po­the­kar­kre­di­ten hal­ten. Mit der Schaf­fung die­ses an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fers be­tritt die Schweiz Neu­land. Ent­spre­chend wich­tig ist es, die Wir­kung des Puf­fers per­ma­nent zu be­ob­ach­ten. Die­ser ist le­dig­lich eine Not­lö­sung, weil die Na­tio­nal­bank auf­grund der an­ge­spann­ten Wech­sel­kurs­si­tua­ti­on die Zin­sen nicht er­hö­hen kann. In An­be­tracht der gros­sen po­ten­zi­el­len Fol­ge­kos­ten einer Im­mo­bi­li­en­bla­se ist die ge­trof­fe­ne Mass­nah­me aber wohl lei­der nötig.
​​Heute hat der Bun­des­rat auf An­trag der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bank (SNB) ent­schie­den, den an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fer zu ak­ti­vie­ren. Die Mög­lich­keit eines sol­chen Ka­pi­tal­puf­fers wurde in der letz­ten Än­de­rung der Ei­gen­mit­tel­ver­ord­nung (ERV) ge­schaf­fen. Der Bun­des­rat macht nun erst­mals von die­ser Mög­lich­keit Ge­brauch. Mit der Schaf­fung des Puf­fers wird be­zweckt, die Ban­ken wi­der­stands­fä­hi­ger zu ma­chen, indem sie mehr Ei­gen­ka­pi­tal hal­ten müs­sen. 

Mit dem neuen In­stru­ment hat die Schweiz noch keine Er­fah­rung. Es ist daher zu be­grüs­sen, dass der Bun­des­rat den Ka­pi­tal­puf­fer vor­sich­tig ak­ti­viert: Ers­tens schöpft er den Spiel­raum von 2,5 Pro­zent der ge­wich­te­ten Ri­si­ko­po­si­tio­nen nicht aus, son­dern setzt einen Puf­fer von 1,0 Pro­zent fest. Zwei­tens be­schränkt er die ver­schärf­ten Ei­gen­ka­pi­tal­an­for­de­run­gen auf den Schwei­zer Hy­po­thekar­markt. Damit ver­teu­ern sich an­de­re Kre­dit­for­men (z.B. Syn­di­kats­kre­di­te) nicht. 

Ge­fahr einer Bla­sen­bil­dung vor­beu­gen 
Längst ist klar, dass der Schwei­zer Hy­po­thekar­markt Über­hit­zungs­ten­den­zen auf­weist. Ein fort­schrei­ten­des Wachs­tum der Kre­di­te für Wohn­bau­ten könn­te eine ähn­li­che Im­mo­bi­li­en­bla­se her­vor­brin­gen, wie sie in der ak­tu­el­len Fi­nanz­markt­kri­se in ei­ni­gen Län­dern zu be­ob­ach­ten war oder wie sie die Schweiz am Ende der 1980er-Jahre er­leb­te. Die Fol­ge­kos­ten für die Wirt­schaft und die pri­va­ten Haus­hal­te nach dem Plat­zen einer sol­chen Blase sind enorm hoch und kön­nen eine tiefe und lange Re­zes­si­on aus­lö­sen.

Den­noch ist der an­ti­zy­kli­sche Ka­pi­tal­puf­fer kein wirk­lich idea­les In­stru­ment im Kampf gegen eine Im­mo­bi­li­en­bla­se. An sich soll­te die SNB Zins­er­hö­hun­gen vor­neh­men, die zu einer Ver­teue­rung von Kre­di­ten füh­ren. Al­ler­dings sind der SNB in die­sem Be­reich mo­men­tan die Hände ge­bun­den. Mit einer Zins­er­hö­hung würde sie Ge­fahr lau­fen, dass sich der Fran­ken wei­ter auf­wer­tet. Der an­ti­zy­kli­sche Ka­pi­tal­puf­fer ist le­dig­lich ein in­di­rek­tes und zudem nicht un­be­dingt treff­si­che­res In­stru­ment, das als Not­lö­sung in schwie­ri­gen Zei­ten her­hal­ten muss. 

Wirk­sam­keit genau be­ob­ach­ten 
Es ist daher wich­tig, dass das neue In­stru­ment mit Vor­sicht ein­ge­setzt wird. Zudem müs­sen in den nächs­ten Mo­na­ten die Aus­wir­kun­gen genau ver­folgt wer­den. Auch das Zu­sam­men­spiel mit den Selbst­re­gu­lie­rungs­mass­nah­men der Ban­ken gilt es un­be­dingt zu über­prü­fen. Diese haben be­reits Mass­nah­men zur Ein­däm­mung der Ri­si­ken im Schwei­zer Hy­po­the­kar- und Im­mo­bi­li­en­markt ge­trof­fen. 

Mit dem vor­sich­ti­gen Ein­satz des neuen In­stru­ments geht aber die Ge­fahr ein­her, dass der an­ti­zy­kli­sche Ka­pi­tal­puf­fer kaum gros­se Aus­wir­kun­gen auf den Im­mo­bi­li­en­markt haben wird. Die Nach­fra­ge nach Wohn­raum wird auch bei leicht hö­he­ren Zin­sen ten­den­zi­ell zu­neh­men und das An­ge­bot bleibt knapp. Ob die ge­trof­fe­ne Mass­nah­me unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen über­haupt eine Wir­kung ent­fal­ten kann, muss sich erst noch zei­gen.