Grossvater mit zwei Grosskinder

AHV21: Reformblockade beenden

Das Parlament hat in der Wintersession beschlossen, wie die nächste Reform der AHV (AHV21) aussehen soll. Die Vorlage besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: der Anpassung des Frauenrentenalters und der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Auch wenn das Gleichgewicht zwischen beiden Massnahmen nicht erreicht wurde, ist die AHV21 dennoch ein wichtiger Schritt zur notwendigen finanziellen Stabilisierung der AHV. Die mehr als zwei Jahrzehnte dauernde Reformblockade ist jetzt zu beenden.

Die AHV-Reform enthält mehrere Komponenten. Einerseits soll das Referenzalter (bisher Rentenalter) der Frauen an dasjenige der Männer angeglichen werden. Anderseits sollen über die Mehrwertsteuer (MWST) zusätzliche Einnahmen generiert werden. Mit diesen Massnahmen wird die AHV bis 2027 finanziell stabilisiert. Wird die Reform vom Volk angenommen, würde es sich um die erste Anpassung der AHV seit 26 Jahren handeln.

Gleichgewicht nicht erreicht

Ziel der Reform ist die finanzielle Stabilisierung der AHV. Die Wirtschaft hat sich für ein Gleichgewicht zwischen ausgaben- und einnahmenseitigen Massnahmen eingesetzt. Dieses Gleichgewicht wird mit der Reform verfehlt. Die Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der MWST ist in Franken fast doppelt so hoch wie die kostenmässige Entlastung der AHV durch die Referenzalteranpassung der Frauen. Deshalb werden vor allem die Privathaushalte über den Konsum für diesen Reformschritt bezahlen. Das massive Finanzproblem der AHV wird damit zwar etwas gemildert, aber noch lange nicht gelöst. Die Lebenserwartung ist heute deutlich höher als bei der Einführung der AHV 1948; die Lebensphase des Ruhestands verlängert sich stetig. Eine finanziell nachhaltige und längerfristig tragbare Finanzierung der AHV muss deshalb aus Sicht der Wirtschaft schwergewichtig über strukturelle Massnahmen – das heisst Anpassungen beim Referenzalter – sichergestellt werden.

Reformblockade muss beendet werden

Gleichzeitig anerkennt die Wirtschaft, dass die bald drei Jahrzehnte dauernde Reformblockade bei der AHV beendet werden muss. An der finanziellen Stabilisierung der AHV führt kein Weg vorbei, soll das Sozialwerk in die Zukunft geführt werden. Die Diskussion, wie das am besten geschieht, muss geführt werden. Klar ist, dass die jetzt beschlossenen Massnahmen nicht reichen. Mit dem einheitlichen Referenzalter für Frauen und Männer schafft die AHV21 dennoch eine bessere Ausgangslage für künftige Reformen als der Status quo. Der Bundesrat muss den nächsten Reformschritt bis spätestens Ende 2026 aufgleisen, so hat es das Parlament beschlossen.

Volksabstimmung nächster Schritt

Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss das Volk abstimmen, weil der Schritt eine Änderung der Bundesverfassung erfordert. Wie bei den vorangehenden AHV-Reformen haben die Linken und Gewerkschaften auch diesmal ihren Widerstand gegen die Erhöhung des Frauenreferenzalters erklärt. Es ist deshalb mit einem zusätzlichen Referendum gegen diesen Teil der Vorlage zu rechnen. Weil die MWST-Zusatzfinanzierung rechtlich mit der Erhöhung des Frauenreferenzalters verknüpft ist, kann das Volk aber nur ganzheitlich über die Reform befinden. Die Abstimmung findet voraussichtlich im September 2022 statt.

Zur Medienmitteilung der drei Wirtschaftsdachverbände