Grossvater mit zwei Grosskinder

AHV21: Re­form­blo­cka­de be­en­den

Das Par­la­ment hat in der Win­ter­ses­si­on be­schlos­sen, wie die nächs­te Re­form der AHV (AHV21) aus­se­hen soll. Die Vor­la­ge be­steht im We­sent­li­chen aus zwei Kom­po­nen­ten: der An­pas­sung des Frau­en­ren­ten­al­ters und der Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er. Auch wenn das Gleich­ge­wicht zwi­schen bei­den Mass­nah­men nicht er­reicht wurde, ist die AHV21 den­noch ein wich­ti­ger Schritt zur not­wen­di­gen fi­nan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der AHV. Die mehr als zwei Jahr­zehn­te dau­ern­de Re­form­blo­cka­de ist jetzt zu be­en­den.

Die AHV-Re­form ent­hält meh­re­re Kom­po­nen­ten. Ei­ner­seits soll das Re­fe­ren­zal­ter (bis­her Ren­ten­al­ter) der Frau­en an das­je­ni­ge der Män­ner an­ge­gli­chen wer­den. An­der­seits sol­len über die Mehr­wert­steu­er (MWST) zu­sätz­li­che Ein­nah­men ge­ne­riert wer­den. Mit die­sen Mass­nah­men wird die AHV bis 2027 fi­nan­zi­ell sta­bi­li­siert. Wird die Re­form vom Volk an­ge­nom­men, würde es sich um die erste An­pas­sung der AHV seit 26 Jah­ren han­deln.

Gleich­ge­wicht nicht er­reicht

Ziel der Re­form ist die fi­nan­zi­el­le Sta­bi­li­sie­rung der AHV. Die Wirt­schaft hat sich für ein Gleich­ge­wicht zwi­schen aus­ga­ben- und ein­nah­men­sei­ti­gen Mass­nah­men ein­ge­setzt. Die­ses Gleich­ge­wicht wird mit der Re­form ver­fehlt. Die Zu­satz­fi­nan­zie­rung über die Er­hö­hung der MWST ist in Fran­ken fast dop­pelt so hoch wie die kos­ten­mäs­si­ge Ent­las­tung der AHV durch die Re­fe­ren­zal­ter­an­pas­sung der Frau­en. Des­halb wer­den vor allem die Pri­vat­haus­hal­te über den Kon­sum für die­sen Re­form­schritt be­zah­len. Das mas­si­ve Fi­nanz­pro­blem der AHV wird damit zwar etwas ge­mil­dert, aber noch lange nicht ge­löst. Die Le­bens­er­war­tung ist heute deut­lich höher als bei der Ein­füh­rung der AHV 1948; die Le­bens­pha­se des Ru­he­stands ver­län­gert sich ste­tig. Eine fi­nan­zi­ell nach­hal­ti­ge und län­ger­fris­tig trag­ba­re Fi­nan­zie­rung der AHV muss des­halb aus Sicht der Wirt­schaft schwer­ge­wich­tig über struk­tu­rel­le Mass­nah­men – das heisst An­pas­sun­gen beim Re­fe­ren­zal­ter – si­cher­ge­stellt wer­den.

Re­form­blo­cka­de muss be­en­det wer­den

Gleich­zei­tig an­er­kennt die Wirt­schaft, dass die bald drei Jahr­zehn­te dau­ern­de Re­form­blo­cka­de bei der AHV be­en­det wer­den muss. An der fi­nan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der AHV führt kein Weg vor­bei, soll das So­zi­al­werk in die Zu­kunft ge­führt wer­den. Die Dis­kus­si­on, wie das am bes­ten ge­schieht, muss ge­führt wer­den. Klar ist, dass die jetzt be­schlos­se­nen Mass­nah­men nicht rei­chen. Mit dem ein­heit­li­chen Re­fe­ren­zal­ter für Frau­en und Män­ner schafft die AHV21 den­noch eine bes­se­re Aus­gangs­la­ge für künf­ti­ge Re­for­men als der Sta­tus quo. Der Bun­des­rat muss den nächs­ten Re­form­schritt bis spä­tes­tens Ende 2026 auf­glei­sen, so hat es das Par­la­ment be­schlos­sen.

Volks­ab­stim­mung nächs­ter Schritt

Über die Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er muss das Volk ab­stim­men, weil der Schritt eine Än­de­rung der Bun­des­ver­fas­sung er­for­dert. Wie bei den vor­an­ge­hen­den AHV-Re­for­men haben die Lin­ken und Ge­werk­schaf­ten auch dies­mal ihren Wi­der­stand gegen die Er­hö­hung des Frau­en­re­fe­ren­zal­ters er­klärt. Es ist des­halb mit einem zu­sätz­li­chen Re­fe­ren­dum gegen die­sen Teil der Vor­la­ge zu rech­nen. Weil die MWST-Zu­satz­fi­nan­zie­rung recht­lich mit der Er­hö­hung des Frau­en­re­fe­ren­zal­ters ver­knüpft ist, kann das Volk aber nur ganz­heit­lich über die Re­form be­fin­den. Die Ab­stim­mung fin­det vor­aus­sicht­lich im Sep­tem­ber 2022 statt.

Zur Me­di­en­mit­tei­lung der drei Wirt­schafts­dach­ver­bän­de