AHV- und Corona-Finanzierung sind nicht vergleichbar
«Für alles ist Geld da, ausser für die AHV!». Diese Aussage hört man im laufenden Abstimmungskampf um die Einführung einer 13. AHV-Rente immer wieder. Damit gemeint sind die Milliarden, die der Staat bei ausserordentlichen Ereignissen wie der Corona-Pandemie, dem Krieg gegen die Ukraine, dem Zusammenbruch der CS oder der Energieknappheit bereitgestellt hat. Dass es sich bei diesem Geld um Schulden und Kredite handelt, die man auch wieder abbezahlen muss, ist oft nicht klar. Das ist jedoch der Hauptgrund, weshalb die AHV-Finanzierung nicht mit Corona und anderen ausserordentlichen Ereignissen vergleichbar ist.
Ein Gedankenexperiment zu Beginn: Nehmen wir an, die AHV würde gerade erst eingeführt und wir müssten festlegen, wie sie finanziert werden soll. Wie müsste eine Finanzierung aussehen, damit die Renten über Jahrzehnte gesichert werden und auch unsere Enkel noch davon profitieren, ohne im Erwerbsleben über die Masse belastet zu werden? Indem wir Schulden oder Kredite aufnehmen? Jedes Jahr viele Milliarden mit der Folge, dass der Schuldenberg immer grösser und grösser wird? Das würde wohl kaum jemand ernsthaft vorschlagen. Was völlig absurd erscheint, wäre aber genau das, was mit dem Ausspruch, der Staat habe für alles Geld nur nicht für die AHV, gemeint ist: eine Finanzierung der AHV über Schulden.
Ausserordentliche Ereignisse erfordern ausserordentliche Finanzierung
Weder für Corona und die Ukraine-Flüchtlinge, noch für die CS und die Stromwirtschaft hat bzw. hätte der Bund reguläre Mittel eingesetzt. Er hätte sich dafür verschuldet. Für Corona hat er es auch tatsächlich getan – und zwar massiv. Fast alle Corona-Ausgaben von über 30 Milliarden Franken wurden schuldenfinanziert. Das gleiche gilt bis auf weiteres für die Hilfe an die Schutzsuchenden aus der Ukraine. Und wenn der Bund bei der CS oder der Stromwirtschaft wirklich hätte einspringen müssen, dann hätte er auch dafür viel fremdes Geld aufnehmen müssen. De Facto ist aber weder für die CS noch für die Stromwirtschaft je einen Franken geflossen.
Keine Altersvorsorge auf Pump
Die Finanzierung der AHV ist hingegen komplett anders geregelt. Die Ausgaben (Renten) werden über laufende Einnahmen gedeckt. Diese sogenannte Umlagefinanzierung ist gesetzlich festgelegt. Dass die Renten heute so gedeckt sind, heisst allerdings nicht, dass das immer so war bzw. immer so bleiben wird. Die Finanzierung ist aktuell nur stabil, weil die Geldquellen in den letzten Jahren immer wieder angezapft wurden (u.a. Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge). Bekanntlich reichen die Einnahmen aber nur noch bis 2030, um die Ausgaben zu decken. Mit der Einführung einer 13. AHV-Rente wäre die AHV ab sofort schon wieder im Minus.
Die Schuldenfinanzierung ist in dieser Ausgangslage keine Option. Denn die AHV hätte es nicht auf ein Leben von 76 Jahren gebracht, würde sie durch geliehenes Geld finanziert. Nur schon die Höhe der Zinskosten für die Schuldenfinanzierung hätte sie längst erdrückt. Notfallmässige Finanzierungsübungen wie für Corona oder die CS sind nichts für ein Vorsorgewerk, das über die Zeit Bestand haben muss und von dem viele Menschen abhängen. Corona ist vorbei und die CS ist Geschichte. Die AHV hingegen soll Bestand haben. Ihre Finanzierung mit Corona und anderen ausserordentlichen Ereignissen zu vergleichen, ist deshalb völlig schief.
AHV ist bereits grösster Ausgabenposten des Bundes
Die Behauptung, dass für die AHV kein Geld ausgegeben wird, ist ebenfalls schief: Der Bund gibt mehr Geld für die AHV aus als für alle anderen Aufgaben. Mit einer 13. AHV-Rente würde auch der Bundesbeitrag an die AHV um eine weitere Milliarde steigen. Da die Mittel nicht vorhanden sind, müssten sie beispielsweise über eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer beim Bürger eingeholt oder über eine Kürzung an anderer Stelle, z.B. bei der Bildung, der Landwirtschaft oder der Armee, eingespart werden. Das Gebot der Stunde ist es also, die AHV für alle Generationen zu sichern und nicht über Schulden und hohen Kosten auszubauen.