AHV- und Co­ro­na-Fi­nan­zie­rung sind nicht ver­gleich­bar

«Für alles ist Geld da, aus­ser für die AHV!». Diese Aus­sa­ge hört man im lau­fen­den Ab­stim­mungs­kampf um die Ein­füh­rung einer 13. AHV-Rente immer wie­der. Damit ge­meint sind die Mil­li­ar­den, die der Staat bei aus­ser­or­dent­li­chen Er­eig­nis­sen wie der Co­ro­na-Pan­de­mie, dem Krieg gegen die Ukrai­ne, dem Zu­sam­men­bruch der CS oder der En­er­gie­knapp­heit be­reit­ge­stellt hat. Dass es sich bei die­sem Geld um Schul­den und Kre­di­te han­delt, die man auch wie­der ab­be­zah­len muss, ist oft nicht klar. Das ist je­doch der Haupt­grund, wes­halb die AHV-Fi­nan­zie­rung nicht mit Co­ro­na und an­de­ren aus­ser­or­dent­li­chen Er­eig­nis­sen ver­gleich­bar ist.

Ein Ge­dan­ken­ex­pe­ri­ment zu Be­ginn: Neh­men wir an, die AHV würde ge­ra­de erst ein­ge­führt und wir müss­ten fest­le­gen, wie sie fi­nan­ziert wer­den soll. Wie müss­te eine Fi­nan­zie­rung aus­se­hen, damit die Ren­ten über Jahr­zehn­te ge­si­chert wer­den und auch un­se­re Enkel noch davon pro­fi­tie­ren, ohne im Er­werbs­le­ben über die Masse be­las­tet zu wer­den? Indem wir Schul­den oder Kre­di­te auf­neh­men? Jedes Jahr viele Mil­li­ar­den mit der Folge, dass der Schul­den­berg immer grös­ser und grös­ser wird? Das würde wohl kaum je­mand ernst­haft vor­schla­gen. Was völ­lig ab­surd er­scheint, wäre aber genau das, was mit dem Aus­spruch, der Staat habe für alles Geld nur nicht für die AHV, ge­meint ist: eine Fi­nan­zie­rung der AHV über Schul­den.

Aus­ser­or­dent­li­che Er­eig­nis­se er­for­dern aus­ser­or­dent­li­che Fi­nan­zie­rung

Weder für Co­ro­na und die Ukrai­ne-Flücht­lin­ge, noch für die CS und die Strom­wirt­schaft hat bzw. hätte der Bund re­gu­lä­re Mit­tel ein­ge­setzt. Er hätte sich dafür ver­schul­det. Für Co­ro­na hat er es auch tat­säch­lich getan – und zwar mas­siv. Fast alle Co­ro­na-Aus­ga­ben von über 30 Mil­li­ar­den Fran­ken wur­den schul­den­fi­nan­ziert. Das glei­che gilt bis auf wei­te­res für die Hilfe an die Schutz­su­chen­den aus der Ukrai­ne. Und wenn der Bund bei der CS oder der Strom­wirt­schaft wirk­lich hätte ein­sprin­gen müs­sen, dann hätte er auch dafür viel frem­des Geld auf­neh­men müs­sen. De Facto ist aber weder für die CS noch für die Strom­wirt­schaft je einen Fran­ken ge­flos­sen.

Keine Al­ters­vor­sor­ge auf Pump

Die Fi­nan­zie­rung der AHV ist hin­ge­gen kom­plett an­ders ge­re­gelt. Die Aus­ga­ben (Ren­ten) wer­den über lau­fen­de Ein­nah­men ge­deckt. Diese so­ge­nann­te Um­la­ge­fi­nan­zie­rung ist ge­setz­lich fest­ge­legt. Dass die Ren­ten heute so ge­deckt sind, heisst al­ler­dings nicht, dass das immer so war bzw. immer so blei­ben wird. Die Fi­nan­zie­rung ist ak­tu­ell nur sta­bil, weil die Geld­quel­len in den letz­ten Jah­ren immer wie­der an­ge­zapft wur­den (u.a. Mehr­wert­steu­er und Lohn­bei­trä­ge). Be­kannt­lich rei­chen die Ein­nah­men aber nur noch bis 2030, um die Aus­ga­ben zu de­cken. Mit der Ein­füh­rung einer 13. AHV-Rente wäre die AHV ab so­fort schon wie­der im Minus.

Die Schul­den­fi­nan­zie­rung ist in die­ser Aus­gangs­la­ge keine Op­ti­on. Denn die AHV hätte es nicht auf ein Leben von 76 Jah­ren ge­bracht, würde sie durch ge­lie­he­nes Geld fi­nan­ziert. Nur schon die Höhe der Zins­kos­ten für die Schul­den­fi­nan­zie­rung hätte sie längst er­drückt. Not­fall­mäs­si­ge Fi­nan­zie­rungs­übun­gen wie für Co­ro­na oder die CS sind nichts für ein Vor­sor­ge­werk, das über die Zeit Be­stand haben muss und von dem viele Men­schen ab­hän­gen. Co­ro­na ist vor­bei und die CS ist Ge­schich­te. Die AHV hin­ge­gen soll Be­stand haben. Ihre Fi­nan­zie­rung mit Co­ro­na und an­de­ren aus­ser­or­dent­li­chen Er­eig­nis­sen zu ver­glei­chen, ist des­halb völ­lig schief.

AHV ist be­reits gröss­ter Aus­ga­ben­pos­ten des Bun­des

Die Be­haup­tung, dass für die AHV kein Geld aus­ge­ge­ben wird, ist eben­falls schief: Der Bund gibt mehr Geld für die AHV aus als für alle an­de­ren Auf­ga­ben. Mit einer 13. AHV-Rente würde auch der Bun­des­bei­trag an die AHV um eine wei­te­re Mil­li­ar­de stei­gen. Da die Mit­tel nicht vor­han­den sind, müss­ten sie bei­spiels­wei­se über eine wei­te­re Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er beim Bür­ger ein­ge­holt oder über eine Kür­zung an an­de­rer Stel­le, z.B. bei der Bil­dung, der Land­wirt­schaft oder der Armee, ein­ge­spart wer­den. Das Gebot der Stun­de ist es also, die AHV für alle Ge­ne­ra­tio­nen zu si­chern und nicht über Schul­den und hohen Kos­ten aus­zu­bau­en.