AHV 21: keine einseitige Zusatzfinanzierung
economiesuisse lehnt die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung für die AHV ab. Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte wären weitere leistungsseitige Massnahmen nötig. Die Anhebung des Frauenrentenalters allein erlaubt eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten.
Der Reformbedarf bei der AHV ist unbestritten. Das wichtigste staatliche Sozialwerk der Schweiz muss aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung finanziell stabilisiert werden. Die Einnahmen können die Ausgaben nicht mehr decken. Das Umlageergebnis verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Innert einem Jahrzehnt wäre der AHV-Fonds ohne Gegenmassnahmen leer.
Unbestrittene Reform, aber ausgewogener Massnahmenmix notwendig
economiesuisse unterstützt das Vorhaben des Bundesrats, die AHV zu stabilisieren. Eine für die Wirtschaft wie auch für die Bevölkerung tragbare AHV-Reform verlangt einen ausgewogenen Mix von Massnahmen bei den Einnahmen (Zusatzfinanzierung) und bei den Ausgaben (Reformen auf der Leistungsseite). Der Vorstand von economiesuisse hat die Position des Wirtschaftsdachverbands entsprechend verabschiedet: Eine Zusatzfinanzierung der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer darf nur soweit erfolgen, als umfangmässig gleichwertige Massnahmen auf der Leistungsseite beschlossen werden. Dies bedeutet: Soll die AHV für einen längeren Zeitraum stabilisiert werden, wie gemäss Bundesrat bis 2030, braucht es entsprechend weitgehende Massnahmen auf der Finanzierungs- wie der Leistungsseite. Wird der Zeithorizont kürzer angesetzt, können die Massnahmen entsprechend geringer ausfallen.
Der Bundesrat hat sich mit der Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (als einzige leistungsseitige Massnahme) für eine kleine Reform entschieden. Gleichzeitig schlägt er eine substanzielle Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Die dadurch generierten Mehreinnahmen von rund 2 Milliarden Franken stehen vergleichsweise bescheidenen Minderausgaben von rund 700 Millionen Franken gegenüber. Dieses Vorgehen ist ungleichgewichtig und inkonsequent. Es kann von economiesuisse nicht unterstützt werden.
Kleine oder grosse Reform – das Parlament muss entscheiden
Für das Parlament, das die Reform nach der Verabschiedung der heutigen Botschaft beraten wird, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder man belässt es bei der kleinen Reform und passt die Zusatzfinanzierung an. Sie darf in diesem Fall nur 0,2 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer betragen (= 600 bis 700 Millionen Franken; allenfalls 0,3 Prozentpunkte, wenn die Ausgleichsmassnahmen für das höhere Frauenrentenalter auf 400 Millionen Franken gesenkt werden). Oder das Parlament entscheidet sich für eine weitergehende Reform, hält an der Zusatzfinanzierung von 0,7 Prozentpunkten der Mehrwertsteuer fest und beschliesst dafür beispielsweise die Erhöhung des Männerrentenalters auf 66 Jahre. Einer Zusatzfinanzierung von rund 2 Milliarden Franken stünde in diesem Fall eine gleichwertige Ausgabenkorrektur entgegen. Die AHV würde auf diesem Weg deutlich länger stabilisiert, über das Jahr 2030 hinaus.
Das Parlament hat es in der Hand. Mehr (Steuer-)Gelder allein können das AHV-Problem nicht lösen – zumindest nicht auf eine für die Wirtschaft und die Bevölkerung tragbare Weise. Mit der AHV-Steuervorlage haben Wirtschaft und Bevölkerung finanzierungsseitig einen Vorschuss erbracht. Nun braucht es Massnahmen auf der Leistungsseite.