Geschicklichkeitsspiel Wackelturm mit Geld darauf

AHV 21: keine ein­sei­ti­ge Zu­satz­fi­nan­zie­rung

eco­no­mie­su­is­se lehnt die vom Bun­des­rat be­schlos­se­ne Zu­satz­fi­nan­zie­rung für die AHV ab. Für eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er um 0,7 Pro­zent­punk­te wären wei­te­re leis­tungs­sei­ti­ge Mass­nah­men nötig. Die An­he­bung des Frau­en­ren­ten­al­ters al­lein er­laubt eine Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung von 0,2 bis 0,3 Pro­zent­punk­ten.

Der Re­form­be­darf bei der AHV ist un­be­strit­ten. Das wich­tigs­te staat­li­che So­zi­al­werk der Schweiz muss auf­grund der un­güns­ti­gen de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung fi­nan­zi­ell sta­bi­li­siert wer­den. Die Ein­nah­men kön­nen die Aus­ga­ben nicht mehr de­cken. Das Um­la­ge­er­geb­nis ver­schlech­tert sich von Jahr zu Jahr. In­nert einem Jahr­zehnt wäre der AHV-Fonds ohne Ge­gen­mass­nah­men leer.

Un­be­strit­te­ne Re­form, aber aus­ge­wo­ge­ner Mass­nah­men­mix not­wen­dig

eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt das Vor­ha­ben des Bun­des­rats, die AHV zu sta­bi­li­sie­ren. Eine für die Wirt­schaft wie auch für die Be­völ­ke­rung trag­ba­re AHV-Re­form ver­langt einen aus­ge­wo­ge­nen Mix von Mass­nah­men bei den Ein­nah­men (Zu­satz­fi­nan­zie­rung) und bei den Aus­ga­ben (Re­for­men auf der Leis­tungs­sei­te). Der Vor­stand von eco­no­mie­su­is­se hat die Po­si­ti­on des Wirt­schafts­dach­ver­bands ent­spre­chend ver­ab­schie­det: Eine Zu­satz­fi­nan­zie­rung der AHV über eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er darf nur so­weit er­fol­gen, als um­fang­mäs­sig gleich­wer­ti­ge Mass­nah­men auf der Leis­tungs­sei­te be­schlos­sen wer­den. Dies be­deu­tet: Soll die AHV für einen län­ge­ren Zeit­raum sta­bi­li­siert wer­den, wie ge­mäss Bun­des­rat bis 2030, braucht es ent­spre­chend weit­ge­hen­de Mass­nah­men auf der Fi­nan­zie­rungs- wie der Leis­tungs­sei­te. Wird der Zeit­ho­ri­zont kür­zer an­ge­setzt, kön­nen die Mass­nah­men ent­spre­chend ge­rin­ger aus­fal­len.

Der Bun­des­rat hat sich mit der An­he­bung des Frau­en­ren­ten­al­ters auf 65 Jahre (als ein­zi­ge leis­tungs­sei­ti­ge Mass­nah­me) für eine klei­ne Re­form ent­schie­den. Gleich­zei­tig schlägt er eine sub­stan­zi­el­le Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er um 0,7 Pro­zent­punk­te vor. Die da­durch ge­ne­rier­ten Mehr­ein­nah­men von rund 2 Mil­li­ar­den Fran­ken ste­hen ver­gleichs­wei­se be­schei­de­nen Min­der­aus­ga­ben von rund 700 Mil­lio­nen Fran­ken ge­gen­über. Die­ses Vor­ge­hen ist un­gleich­ge­wich­tig und in­kon­se­quent. Es kann von eco­no­mie­su­is­se nicht un­ter­stützt wer­den.

Klei­ne oder gros­se Re­form – das Par­la­ment muss ent­schei­den

Für das Par­la­ment, das die Re­form nach der Ver­ab­schie­dung der heu­ti­gen Bot­schaft be­ra­ten wird, be­ste­hen zwei Mög­lich­kei­ten. Ent­we­der man be­lässt es bei der klei­nen Re­form und passt die Zu­satz­fi­nan­zie­rung an. Sie darf in die­sem Fall nur 0,2 Pro­zent­punk­te der Mehr­wert­steu­er be­tra­gen (= 600 bis 700 Mil­lio­nen Fran­ken; al­len­falls 0,3 Pro­zent­punk­te, wenn die Aus­gleichs­mass­nah­men für das hö­he­re Frau­en­ren­ten­al­ter auf 400 Mil­lio­nen Fran­ken ge­senkt wer­den). Oder das Par­la­ment ent­schei­det sich für eine wei­ter­ge­hen­de Re­form, hält an der Zu­satz­fi­nan­zie­rung von 0,7 Pro­zent­punk­ten der Mehr­wert­steu­er fest und be­schliesst dafür bei­spiels­wei­se die Er­hö­hung des Män­ner­ren­ten­al­ters auf 66 Jahre. Einer Zu­satz­fi­nan­zie­rung von rund 2 Mil­li­ar­den Fran­ken stün­de in die­sem Fall eine gleich­wer­ti­ge Aus­ga­ben­kor­rek­tur ent­ge­gen. Die AHV würde auf die­sem Weg deut­lich län­ger sta­bi­li­siert, über das Jahr 2030 hin­aus.

Das Par­la­ment hat es in der Hand. Mehr (Steu­er-)Gel­der al­lein kön­nen das AHV-Pro­blem nicht lösen – zu­min­dest nicht auf eine für die Wirt­schaft und die Be­völ­ke­rung trag­ba­re Weise. Mit der AHV-Steu­er­vor­la­ge haben Wirt­schaft und Be­völ­ke­rung fi­nan­zie­rungs­sei­tig einen Vor­schuss er­bracht. Nun braucht es Mass­nah­men auf der Leis­tungs­sei­te.