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Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen rückt näher

Aktuell berät das Parlament über eine Anpassung des Zivilprozessrechts. Die Wirtschaft unterstützt diese Revision und begrüsst die gesetzlichen Klarstellungen, welche nach zehn Jahren Praxis in das Gesetz einfliessen sollen. Im Zentrum stehen wichtige Verbesserungen des zivilrechtlichen Schutzes für Einzelpersonen und Unternehmen, darunter insbesondere auch ein Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen.

Ende Juni beriet die Rechtskommission des Ständerats die Revision der Zivilprozessordnung im Rahmen der Differenzbereinigung. Im Fokus der Wirtschaft liegt der Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, welcher unsere schweizerischen Unternehmen im rauen internationalen Wettbewerb stärken soll.

Die Schweiz folgt dem internationalen Trend

Es ist höchste Zeit, dass auch die Schweiz ein solches Instrument einführt. Nun besteht auch zwischen Nationalrat und Ständerat Einigkeit, eine entsprechende Regelung in unserer Zivilprozessordnung zu verankern.

Vertrauliche und privilegierte Informationen sollen besser geschützt werden. Das «Legal Professional Privilege», wie es im angloamerikanischen Recht auch genannt wird, hat längst auch im europäischen Rechtsraum Einzug gehalten. Dies macht durchaus Sinn, da sich ein entsprechender Schutz positiv auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung auswirkt. Mitarbeitende von Unternehmen können mit Situationen konfrontiert werden, in denen sie rechtlichen Rat benötigen. Dabei ist für die Mitarbeitenden der Austausch mit Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen von grosser Bedeutung. Diese kennen die Branche, regionale Besonderheiten, Abläufe im Unternehmen, die verantwortlichen Personen und Strategien wie ihre Westentasche. Ein vertrauensvoller Austausch auch über herausfordernde Themen fördert überdies eine konstruktive Unternehmenskultur, in der Fehler nicht unter den Teppich gekehrt, sondern offen und im Sinne ihrer künftigen Vermeidung diskutiert werden. Damit folgt das Parlament gerade auch den Empfehlungen der OECD vom vergangenen Herbst zu mehr Transparenz und prozessualer Fairness im Wettbewerbsrecht.

Wichtig ist ein griffiger und funktionaler Schutzmechanismus

Voraussetzung ist, dass ein solcher Schutz auch seinen Namen verdient. Der Nationalrat hatte auf Basis des Vorschlags des Ständerats wichtige Verbesserungen beschlossen. Erfreulicherweise ist die Rechtskommission des Ständerats dem Vorschlag des Nationalrats in einem wichtigen Punkt gefolgt und hat den ursprünglich vorgesehenen «Gegenrechtsvorbehalt», welcher für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden viel Rechtsunsicherheit gebracht hätte, gestrichen. Im Unterschied zum Nationalrat entschied die Rechtskommission des Ständerats aber, sowohl die Verfahrensregeln zur Mitwirkungsverweigerung wie auch die Prozesskosten entsprechend ihrem ursprünglichen Beschluss zu präzisieren. Die entsprechenden Auswirkungen und ob damit weiterhin ein angemessener Schutz vertraulicher Informationen gewährleistet wird, wird economiesuisse nach Vorliegen der Details analysieren.

Der Ständerat wird den von der Kommission verabschiedeten Entwurf in der Herbstsession beraten.