Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Versicherungsvermittlertätigkeit
Die Wirtschaft anerkennt den politischen Handlungsbedarf bei der Vermittlertätigkeit in der sozialen Krankenpflegeversicherung und der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenpflegeversicherung. Sie ärgert die Bevölkerung und schadet dem Ruf der Versicherungen. Die Gesetzesvorlage steht jedoch aus unserer Sicht quer in der gegenwärtigen Gesetzgebung. Erstens kommt sie in einem unglücklichen Moment: Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), in dem auch die Versicherungsvermittung geregelt ist, ist derzeit in Teilrevision, die Botschaft des Bundesrats ans Parlament dazu erfolgt voraussichtlich am 21. Oktober 2020. Weil darin höhere Anforderungen an die Vermittlungstätigkeit vorgeschlagen werden, ist es unseres Erachtens nicht sinnvoll, jetzt ein neues Bundesgesetz zum selben Thema vorzulegen. Zweitens geht das neue Bundesgesetz zu weit und konkurrenziert die bestehende Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit im VAG. Das erkennt man bereits beim Titel der Vorlage: «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Es wäre zielführender, allfällige Anpassungen jeweils im KVAG und im VAG vorzulegen.