Entscheidende Weichenstellung für den Standort
Der Nationalrat wird am 16. März als Zweitrat die für die Schweiz zentrale Unternehmenssteuerreform beraten. Gelingt die Reform, verbleibt unser Land auf einem weltweiten Spitzenplatz unter den Unternehmensstandorten. Bei einem Scheitern drohen gravierende volkswirtschaftliche und finanzielle Schäden.
Nachdem der Ständerat eine gute Grundlage für die Unternehmenssteuerreform III gelegt hat, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Vorlage in wichtigen Punkten noch ergänzt (LINK). Diesen Mittwoch wird nun der Nationalrat die eminent wichtige Vorlage beraten. Aus Sicht von economiesuisse sind insbesondere folgende Punkte bedeutend:
• eine zinsbereinigte Gewinnsteuer, um den Verlust von Steuersubstrat zu vermeiden und attraktive Bedingungen für die Ansiedlung von Finanzierungsaktivitäten zu bieten. Diese Massnahme zahlt sich gemäss Bundesrat auch finanziell aus;
• eine umfassende Begrenzung der Entlastung durch die neuen Sonderregelungen (inklusive der zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie allenfalls der Übergangsregelung) als Sicherheitsnetz, um den Kantonen die nötige finanzielle Planungssicherheit zu geben;
• keine territoriale Einschränkung der F&E-Inputförderung, um die Kantone im internationalen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen auszustatten (wie zum Beispiel die EU-Staaten);
• keine Harmonisierung der Dividendenbesteuerung, damit die Kantone die Besteuerung der Dividenden weiterhin an die kantonale Gewinnsteuer anpassen können;
• eine Anpassung der Kapitalsteuer bei Konzerndarlehen, damit wettbewerbsschädliche Mehrbelastungen durch den Wegfall der Steuerstatus vermieden werden;
• die Abschaffung der überholten Emissionsabgabe auf Eigenkapital;
• eine Übergangsregelung im nationalen Finanzausgleich, die den verschiedenen kantonalen Strategien gerecht wird und keine Verwerfungen bei den Ausgleichszahlungen verursacht.
Bund, Kantone und die Wirtschaft haben diese Reform gründlich vorbereitet. Gelingt sie, so schafft die Schweiz eine grundlegende Weiterentwicklung des Steuerrechts und sichert sich damit einen weltweiten Spitzenplatz der Unternehmensstandorte für die unmittelbare Zukunft. Davon profitieren nicht nur grosse wie kleine Unternehmen, sondern auch deren Angestellte. Schliesslich profitieren auch die öffentlichen Finanzen, weil das Steuersubstrat von Unternehmen erhalten bleibt und neues Wachstumspotenzial geschaffen wird.
Ein Scheitern der Reform wäre keine Lösung, sondern würde die Probleme vervielfachen. Es drohten gravierende volkswirtschaftliche Schäden und Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der Reform unverantwortlich.
Die detaillierte Position von economiesuisse entnehmen Sie unserer Eingabe an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (LINK) sowie weiteren Publikationen zum Thema (LINK).