Schlussberatung zu zentraler Standortreform
Am 30. Mai beginnt der Ständerat mit der Bereinigung der bestehenden Differenzen zur Unternehmenssteuerreform. Geplant ist, dass die Räte die parlamentarische Beratung in der Sommersession abschliessen. Ein zügiger Abschluss ist für die Wirtschaft zentral. Nur so lässt sich die steuerliche Rechtssicherheit für die Unternehmen rasch wiederherstellen.
Nachdem Stände- wie auch Nationalrat die Unternehmenssteuerreform III eingehend beraten haben, bestehen noch einige Differenzen. Aus Sicht von economiesuisse sind insbesondere folgende Punkte bedeutend:
• Eine zinsbereinigte Gewinnsteuer, um den Verlust von Steuersubstrat zu vermeiden und attraktive Bedingungen für die Ansiedlung von Finanzierungsaktivitäten zu bieten. Diese Massnahme zahlt sich, wie auch der Bundesrat bestätigt, finanziell aus.
• Keine zusätzliche Begrenzung der Patentbox. Die beschlossene kumulierte Entlastungsbegrenzung macht eine zusätzliche Einschränkung der Patentbox über die internationalen Vorgaben hinaus unnötig (kein «Swiss finish»).
• Keine territoriale Einschränkung der F&E-Inputförderung, um die Kantone im internationalen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen auszustatten (wie beispielsweise die EU-Staaten).
• Eine Anpassung der Kapitalsteuer bei Konzerndarlehen, damit wettbewerbsschädliche Mehrbelastungen durch den Wegfall der Steuerstatus vermieden werden.
• Die zeitnahe Einführung der international verbreiteten und durchwegs akzeptierten Tonnage Tax.
Gelingt die Reform, bleibt unser Land auf einem weltweiten Spitzenplatz unter den Unternehmensstandorten. Davon profitieren nicht nur grosse wie kleine Unternehmen, sondern auch deren Mitarbeitende. Schliesslich profitieren auch die öffentlichen Finanzen, weil die Steuereinnahmen von Unternehmen erhalten bleiben und Potenzial für neues Wachstum geschaffen wird.
Ein Scheitern der Reform wäre keine Lösung. Es drohten gravierende volkswirtschaftliche Schäden. Steuereinnahmen von 5,3 Milliarden Franken allein bei der Gewinnsteuer wären gefährdet. Wie eine aktuelle Studie zeigt, kommen noch Milliarden bei der Einkommenssteuer sowie bei indirekten Einnahmen dazu (KPMG Swiss tax Report 2016). Die Kantone wären zum Handeln gezwungen, ohne über die notwendigen Instrumente und Mittel zu verfügen. Die nationale Kohäsion durch den Finanzausgleich wäre akut gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der Reform unverantwortlich.
Die detaillierte Position von economiesuisse entnehmen Sie unseren weiteren Publikationen zum Thema.