Senkung des Umwandlungssatzes: Kompensation ja, Leistungsausbau nein
Die demografischen Veränderungen fordern auch die berufliche Vorsorge heraus – das individuell angesparte Kapital muss aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger reichen. Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent ist deshalb unvermeidlich. Kompensationsmassnahmen helfen aber, die Reduktion zu kompensieren. Im Modell von Arbeitgeberverband und economiesuisse steigen die BVG-Renten langfristig bei sämtlichen Einkommenskonstellationen sogar leicht an – ohne die Erwerbstätigen übermässig zu belasten.
Die demografischen Veränderungen fordern nicht nur die AHV, sondern auch die berufliche Vorsorge heraus. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung muss das individuell angesparte Kapital länger reichen als früher. Gleichzeitig werfen die Finanzmärkte immer geringere Renditen ab, der «dritte Beitragszahler» schwächelt. Arbeitgeberverband und Economiesuisse bestärken deshalb Bundesrat und Ständerat darin, den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent zu senken. Da die Spitzenverbände analog zur AHV auch in der beruflichen Vorsorge das heutige Rentenniveau sichern wollen, tragen sie zudem entsprechende Kompensationsmassnahmen mit. Ein Leistungsausbau – wie vom Bundesrat beabsichtigt – kommt dagegen nicht infrage.
Arbeitgeberverband und Economiesuisse unterstützen deshalb das Modell des Ständerats, das nahezu identisch mit der Lösung der Wirtschaft ist. Die einzige Differenz besteht in der Frage, ab welchem Alter die zusätzlichen Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration greifen sollen. Der Ständerat legt die Altersgrenze bei 50 Jahren fest, die Wirtschaft bei 55 Jahren. Stellenwechsel, Wechsel der Pensionskasse und Lohnentwicklungen sind durchaus bis 55 Jahre üblich. Die bundesrätliche Reform der zweiten Säule lehnen die beiden Spitzenverbände dagegen ab. Der Bundesrat strebt über die Kompensation hinaus einen unnötigen Leistungsausbau zum Preis von rund 1,6 Milliarden Franken an.
Konkret fordern Arbeitgeberverband und Economiesuisse für die berufliche Vorsorge folgende Reformmassnahmen:
- Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
- Moderate Anpassung der Beitragssätze mit früherem Beginn des Sparprozesses und Senkung des Koordinationsabzugs auf das Niveau der Eintrittsschwelle (gemäss ständerätlichem Beschluss)
- Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)
- Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad
Mit Blick auf die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent gilt es festzuhalten, dass das Reformmodell der Wirtschaft und des Ständerats die Reduktion mit Massnahmen innerhalb der zweiten Säule hinlänglich kompensiert. Das Modell der Wirtschaft birgt zudem weitere Vorteile: Erstens wird bei tieferen Einkommen der reduzierte Umwandlungssatz in jedem Fall vollständig ausgeglichen, zweitens stellt die Koppelung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad Teilzeit-Beschäftigte deutlich besser und drittens steigen die Renten langfristig bei sämtlichen Einkommenskonstellationen bis zum BVG-Maximum sogar leicht an – und zwar ohne die Erwerbstätigen übermässig zu belasten.