Unternehmenssteuerreform: Noch wenige Verbesserungen nötig
Der Ständerat hat die USR III weitgehend entlang der Vorgaben des Bundesrats beschlossen. Die tragenden Pfeiler der Reform sind damit klar: Abschaffung der umstrittenen kantonalen Steuerregime, Einführung einer Patentbox, ergänzend die Möglichkeit, Forschung und Entwicklung in den Kantonen auch auf der Aufwandseite zu fördern, steuerliche Übergangsregeln und Massnahmen für den finanziellen Ausgleich, namentlich eine Erhöhung des Anteils, den die Kantone von der direkten Bundessteuer einbehalten können.
In den grossen Zügen entspricht die Vorlage in dieser Form den Vorstellungen der Wirtschaft. Um die Vorlage zum Erfolg zu führen – nur schon aus finanzpolitischen Gründen kann sich die Schweiz etwas anderes gar nicht leisten –, braucht es jedoch noch wenige Verbesserungen und Ergänzungen. So plädiert die Wirtschaft nach wie vor dafür, dass beim Bund und fakultativ in den Kantonen eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt wird. Eine solche Massnahme hat steuersystematisch (stark kapitalisierte Unternehmen werden steuerlich nicht länger bestraft) und als Mittel, um die Schweiz für Konzernfinanzierungen attraktiv zu halten, nur Vorteile. Finanziell geht die Rechnung für den Bund und, wie der Bundesrat erklärt, auch für die Kantone auf. Die Rechnung geht insbesondere dann auf, wenn die Kantone noch einen höheren finanziellen Ausgleich erhalten, wie dies der Ständerat bereits beschlossen hat (1,2 Milliarden statt 1 Milliarde Franken). Im Gegenzug zur Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer ist die Wirtschaft bereit, eine neue, umfassende Entlastungsbegrenzung, wie sie die Kantone für sämtliche neuen Instrumente der USR III fordern, mitzutragen.
economiesuisse nimmt an der Anhörung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 18. Januar teil. Die schriftliche Eingabe, in der sich economiesuisse inhaltlich zum Stand der Reform äussert, findet sich unterhalb des Textes in der Download-Box.
Neben den verbleibenden inhaltlichen Aspekten ist das Timing wichtig. Die Rechtssicherheit des Steuerstandorts Schweiz muss so rasch wie möglich wiederhergestellt werden. Die parlamentarischen Beratungen sollten deshalb rasch und intensiv geführt und bis zur Sommersession im Juni abgeschlossen werden.